Das Privatauto vermieten: Darf man das?

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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„Lass dein Auto Geld verdienen“: Plattform für private Autovermietung startet in Österreich – in einer rechtlichen Grauzone.

Wien. Seit Anfang der Woche gibt es sie auch in Österreich: die Carsharing-Plattform Drivy. Der Unterschied zu Anbietern wie car2go oder DriveNow: Bei Drivy kann man nicht nur ein Fahrzeug mieten, sondern auch vermieten. „Lass dein Auto Geld verdienen“, lautet ein Slogan auf der Homepage drivy.at.

Das Prinzip ist simpel: Wer sein Auto nicht ständig braucht, kann es anderen anbieten – und wer nur gelegentlich eines benötigt, kann es hier mieten und sich die Fixkosten für ein eigenes Fahrzeug sparen. Preis und Verfügbarkeit legt der Vermieter fest, „oft weit unter marktüblichen Angeboten“, wie es in einer Aussendung heißt. Vom Mietpreis gehen 70 Prozent an den Vermieter, den Rest teilen sich der Plattformbetreiber und die Versicherung. Den Versicherungsschutz hat die Allianz übernommen.

Das Unternehmen mit Sitz in Paris ist bislang in Frankreich, Deutschland und Spanien aktiv und hat laut eigener Angabe rund eine Million Kunden, für die über 38.000 Privatautos zur Verfügung stehen. Vom österreichischen Markt erwartet sich Country-Manager Heiko Barnerßoi viel: „Allein in Wien haben 41 Prozent der Haushalte kein Auto“, die Fahrzeuge der übrigen stünden oft 23 Stunden am Tag ungenützt herum – Ressourcen, die es zu nützen gelte. Schon vor dem offiziellen Launch hätten sich über 200 potenzielle Vermieter angemeldet, am Tag danach waren laut Barnerßoi mehr als 300 registriert.

Unlauterer Wettbewerb?

Aber nicht nur künftige Nutzer haben die Plattform auf ihrem Radar. „Wir werden uns das sehr genau anschauen“, sagt Paul Blachnik von der Wirtschaftskammer zur „Presse“. Blachnik ist Geschäftsführer im Fachverband für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Dort sieht man Parallelen zum Fahrtendienst Uber oder zu Airbnb: Gewerbetreibende bekommen Billigkonkurrenz, die außerhalb der Gewerbeordnung und vielleicht auch am Fiskus vorbei agiert. Eine abschließende Einschätzung sei noch nicht möglich, sagt Blachnik, es gehe aber um die Abgrenzung zwischen privat und gewerblich. Umso mehr, weil ausdrücklich von „Geldverdienen“ die Rede ist „und weil auch die Plattform etwas verdient“. Ob unlauterer Wettbewerb vorliegt, sei ebenfalls zu prüfen.

„Hätten gern klare Grenze“

„Die gewerberechtliche Seite ist ungeklärt“, sagt auch Rechtsanwalt Andreas Schütz, Partner bei Taylor Wessing in Wien. Er bringt den Begriff der „häuslichen Nebenbeschäftigung“ ins Spiel: Eine solche fällt nicht unter die Gewerbeordnung, fallweise Zimmervermietung, z. B. via Airbnb, lässt sich damit rechtfertigen (wobei es für Privatzimmer zudem noch eine Sonderregelung gibt). Aber fällt Autovermietung ebenso darunter? Vielleicht – gesichert ist das aber nicht. Schütz meint, es könnte auch davon abhängen, wie oft man sein Auto vermietet. Und vom Preis: Geht es um bloße Kostenbeteiligung oder um einen Gewinn? Eine mögliche Orientierungshilfe sei hier das Kilometergeld, das ja bloß die Abnützung des Autos ausgleichen soll.

„Weder in Österreich noch in Deutschland gibt es rechtsverbindliche, harte Grenzen zwischen gewerblich und privat, da besteht eine Grauzone“, räumt auch Barnerßoi ein. „Wir hätten gern eine klare Grenze“, man suche das Gespräch mit den Gesetzgebern, „auch mit der Kammer“. Und man achte darauf, wie viel die Vermieter verdienen: „Wenn jemand über 50 bis 100 Euro im Monat hinauskommt, sprechen wir ihn darauf an.“ Zwar seien theoretisch auch ein paar hundert Euro im Monat möglich, faktisch komme das aber selten vor: „Der länderübergreifende Durchschnitt sind 700 Euro im Jahr.“

Gehen die Einnahmen über bloße Kostendeckung hinaus, werde es heikel, meint auch Barnerßoi. Wer die Sache professionell betreibt, werde derzeit noch von der Plattform gestrichen. Das soll sich jedoch ändern, künftig wolle man Profis zulassen. „Die müssen dann aber offiziell gewerbetreibend sein.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2016)

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