Arbeiten im UK: „Zwischen Panik und Vogel-Strauß-Politik“

Braucht die Schweizer Industrie Arbeitskräfte aus den EU-Staaten? Das Referendum 2014 ergab ein Nein.
Braucht die Schweizer Industrie Arbeitskräfte aus den EU-Staaten? Das Referendum 2014 ergab ein Nein.(c) Bloomberg (Philipp Schmidli)
  • Drucken

Ein Blick in die Schweiz zeigt, was EU-Arbeitnehmer in Großbritannien erwarten könnte. Doch auch dort ist viel im Umbruch.

Wien. Einen „Sturm im Wasserglas“ nennt Roy Levy von der Zürcher Kanzlei Probst Partner die Aufregung rund um das Brexit-Referendum. „Wir sind mit bilateralen Verträgen sehr gut gefahren. Wenn man sich die Schweiz ansieht, sieht man: Es geht auch ohne. So schlecht geht es uns nicht.“

Ein Blick zu den Eidgenossen zahlt sich insofern aus, als EU-Bürger in Großbritannien irgendwann – wenn sich „der Sturm im Wasserglas“ wieder gelegt hat – arbeitsrechtlichen Regelungen ähnlich denen in der Schweiz unterliegen könnten. „Eine Art von Brexit wird stattfinden“, ist sich Paul Quain von der Londoner Arbeitsrechtskanzlei GQ Employment Law sicher. „Aber wir befinden uns noch ganz am Beginn der Reise.“ Zu viel sei zurzeit in der Schwebe: Ob das Parlament, das juristisch nicht an das Referendum vom 23. Juni gebunden ist, diesem Folge leistet. Ob es, wie es in der Katerstimmung nach dem Wahlgang von vielen gefordert wird, zu einer zweiten Abstimmung kommt. Und ob und wann Camerons Nachfolger den offiziellen Antrag auf Ausscheiden aus der Union einreicht und damit die Zwei-Jahres-Frist des Artikels 50 im EU-Vertrag lostritt.

„Zudem“, betont Quain, „wird das Arbeitsrecht sehr weit unten auf der Tagesordnung stehen.“ Zuerst werde sich Groß?ritannien der verfassungsrechtlichen Fragen und der für den Finanzplatz London überlebenswichtigen Börsengesetze annehmen. Das einzig Sichere sei wohl, dass man sich von dem hohen arbeitsrechtlichen Regulierungsniveau verabschieden wird, sagt sein Kollege Richard Harvey. Aber auch hier hänge das Folgende von der Parteizugehörigkeit des zukünftigen Premiers ab.

Neuer „aktivster Außenseiter“?

Vorerst werde sich für EU- und UK-Bürger an der arbeitsrechtlichen Situation nichts ändern – „und das vielleicht für einige Jahre“, so Quain. Danach hält der Londoner Jurist eine „Norwegen plus“-Option, wie vom britischen Gesundheitsminister, Jeremy Hunt, gefordert, für am wahrscheinlichsten. Indem man wie das Land, das einmal von Deutschlands Ex-Außenminister Westerwelle als „aktivster Außenseiter“ gelobt wurde, das EWR-Abkommen unterzeichnet, könnte man den Zugang zum europäischen Binnenmarkt bewahren. Das würde aber auch bedeuten, dass man wie Norwegen weiter in den europäischen Topf einzahlt und Gesetze aus Brüssel umsetzen muss, ohne am Verhandlungstisch mitreden zu können – was wenig im Interesse der meisten Leave-Befürworter liegen dürfte.

Also doch eher das Schweizer Modell? Die Schweiz ist, anders als Norwegen, nicht Teil der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Personenfreizügigkeit ist wie andere grundlegende Rechtsgebiete, etwa Schengen oder der Freihandel, in vielen einzelnen bilateralen Verträgen mit der EU ausgehandelt worden.

Ein zweiter Blick zu den Eidgenossen zeigt aber auch: Für EU-Bürger könnte die von Levy gelobte „unbürokratische, unproblematische“ Situation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bald schon passé sein. 2002 begann mit Inkrafttreten des bilateralen Freizügigkeitsabkommens (FZA) eine schrittweise Öffnung zwischen der EU und der Schweiz. Im Frühling 2014 wurde für die meisten EU-Länder die völlige Personenfreizügigkeit Realität. Ihre Einwohner können seitdem in der Schweiz Arbeitsplatz und Aufenthaltsort frei wählen. Dafür brauchen sie, erklärt Levy, nur eine Arbeitsbewilligung. Aber die bekommen EU- oder Efta-Staatsangehörige problemlos, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorweisen können.

Der Frühling 2014 steht in der Schweiz aber auch für eine politische Zäsur in der Migrationsfrage. Kulminationspunkt war auch hier ein Referendum. Die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“, die mit knapper Mehrheit angenommen wurde, beschloss ein Zurück zu früheren Zugangsschranken. Kontingente und Regelungen zur Bevorzugung gleich qualifizierter Schweizer aus der FZA-Anfangszeit sollen wieder eingeführt werden. Derzeit laufen zähe Verhandlungen mit Brüssel. Bis Februar 2017 muss eine Lösung mit der EU auf dem Tisch liegen, da die Änderung dann in der Schweizer Verfassung verankert werden soll. „Aber die Schweiz ist an dieses bilaterale Abkommen gebunden“, sagt Levy. „Da gibt es keine Exit-Klausel.“ Das Risiko bestehe nun, dass die EU sich dem Änderungswunsch nicht beugt, sondern den Vertrag ganz aufkündigt. Etwas, das laut Levy keine Seite wolle. „Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss der Austausch einfach möglich sein. Alles andere ist konservativer Separatismus, der nicht zielführend ist.“

Übergangsfrist wahrscheinlich

Auch wenn die bilaterale Lösung mit der Schweiz aufgrund ihrer unsicheren Zukunft wenig attraktiv scheint, wäre sie für viele attraktiver als ein Totalausstieg Großbritanniens, nach dem österreichische Arbeitnehmer dort wie in jedem Drittstaat Visa und Arbeitsbewilligungen bräuchten. „Wenn es einen Komplett-Exit gibt, hätte das enorme Konsequenzen. Dann gäbe es keine Arbeitnehmerfreizügigkeit und keine Dienstleistungsfreiheit mehr“, sagt Anna Mertinz von der Wiener Kanzlei KWR.

„Aber für alle, die jetzt schon dort arbeiten – etwa im Londoner Bankensektor – wird es vermutlich Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen geben.“ Sie rät Mandanten zu einer Taktik „zwischen Panik und Vogel-Strauß-Politik“. Sie sollten die britische Politik im Auge behalten und Schritt für Schritt planen, wie sie auf der Insel weiter vorgehen.

In der Schweiz hat man unterdessen die Befürchtung, von der EU vergessen zu werden. So wird die Freude über den mächtigen Handelspartner als neuen „Verbündeten“ dadurch gebremst, dass die Neuverhandlungen aufgeschoben zu werden drohen, erzählt Levy. „Die Tageszeitungen schreiben bereits: Der Termin wird nicht eingehalten werden. Die EU hat jetzt andere Sorgen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.