Marken: Abwarten und Tee trinken

Jetzt an einer britischen Marke zu feilen, um Großbritanniens Ausstieg aus der Europäischen Union und dem EU-Markensystem zuvorzukommen, ist wohl verfrüht.

Wien. Wenn der Brexit kommt, wird das Auswirkungen auf die EU-Marken haben, mit denen man sein geistiges Eigentum nicht nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen, sondern in der gesamten EU-schützen kann. Welche Auswirkungen das genau seien, sei aber nicht absehbar, sagt Martin Prohaska-Marchried, Head of IP/IT bei Taylor Wessing CEE. „Das Übergangsszenario ist noch nicht entwickelt, unser Rat lautet daher: Abwarten.“

Zumindest gilt das für das Gros der Markeninhaber. Jetzt schon an einer nationalen Marke für Großbritannien zu feilen, sei in den meisten Fällen verfrüht, meint der Jurist. Wahrscheinlich werde es zu einer Umwandlung (Conversion) der Unionsmarken in britische Marken kommen. „Dabei bleiben auch die Prioritätsrechte erhalten.“ Neu ist dieses Szenario nicht, sondern schon bisher im Gemeinschaftsmarkenrecht vorgesehen.

Was gilt als Benützung?

Fraglich kann jedoch sein, was mit Unionsmarken passiert, die bisher nicht in Großbritannien benützt wurden, sondern nur in anderen EU-Ländern. Denn es gibt einen Benützungszwang: Wird eine Marke nach ihrer Eintragung fünf Jahre lang nicht ernsthaft verwendet, droht der Verfall, wenn ein Dritter das beantragt. Innerhalb der Union genügt es, wenn die Marke in einem wesentlichen Gebiet der EU benützt wird. Aber wird Großbritannien das im Zuge der Umwandlung in nationale Marken anerkennen? Angenommen, eine Marke wird derzeit in Deutschland verwendet: Wird sie dann nach der Umwandlung in Großbritannien auch als benützt gelten, sodass ihr Bestand auch dort gesichert ist? „Logisch wäre es, aber wir wissen es nicht“, sagt Prohaska-Marchried. „In solchen Fällen wäre die Anmeldung einer nationalen Marke in Großbritannien eine Überlegung wert.“ (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.