Gläubiger können Schuldner-Konten künftig leichter sperren

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Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Für Arbeitgeber soll es zu Erleichterungen bei Lohnpfändungen kommen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat den Entwurf für die Exekutionsordnungs-Novelle (EO-Novelle) 2016 und eine Novelle zum Rechtspflegergesetz in die Begutachtung geschickt. Unter anderem soll es Gläubigern erleichtert werden, Konten von Schuldner sperren zu lassen, damit diese kein Geld überweisen oder abheben und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen können.

Die EO-Novelle enthält begleitende Regelungen zu einer entsprechenden EU-Verordnung und sieht außerdem eine Anpassung ausländischer Exekutionstitel vor, die in Österreich nicht bekannte Maßnahmen enthalten, wie das Justizministerium in einer Aussendung erläuterte.

Für Arbeitgeber soll der Gesetzesentwurf Erleichterungen bei Lohnpfändungen bringen. Weiters sollen die gesetzlichen Bestimmungen für die im vergangenen Jahr gegründete justizeigene Versteigerungsplattform (www.justiz-auktion.at) aus Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen angepasst werden - z. B. sollen die zur Versteigerungen gelangenden Gegenstände besser beschrieben werden.

(APA)


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