Streit um Ringstraßen-Galerien-Kauf geht weiter

(c) Clemens Fabry
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Der Käufer hat eine neue Klage gegen eine Firma von Al Jaber eingebracht. Er sorge sich um den Verlust der Eigentümerrechte, weil die Rangordnung bisher fehle.

Der saudisch-österreichische Unternehmer Mohammed Bin Issa Al Jaber bedauert die Niederlage vor dem OGH, nimmt diese aber zur Kenntnis. Es geht um den 2011 begonnenen Verkauf der Wiener Ringstraßen-Galerien um 80,5 Mio. Euro, der laut OGH an die Dom Immobilien Leasing Ges.m.b.H. treuhänderisch vollzogen werden muss. Die Käuferin hat aber erneut geklagt, denn sie sorgt sich um Eigentümerrechte. "Die Presse" berichtete.

Obwohl das Urteil schon zwei Monate alt ist, wurde der Kaufpreis bisher noch nicht bei einem Notar hinterlegt, sagte eine Sprecherin von Al Jaber am Donnerstag. Dagegen wehrte sich wiederum der Anwalt der Käuferin, Dieter Ortner (Gabler Gibel & Ortner Rechtsanwälte), im APA-Gespräch vehement.

Treuhänder noch nicht bestellt

"Das Geld liegt bereit", so Ortner. Das habe die Verkäuferin, die Erste Wiener Hotel - Aktiengesellschaft, auch schriftlich. Vor allem aber könne das Geld noch gar nicht offiziell hinterlegt sein, da es noch keinen Treuhänder gebe. Das Auswahlverfahren für einen Treuhänder laufe noch. Laut Ortner hat die Käuferin der Verkäuferin auch angeboten, deren eigenen Notar als Treuhänder zu engagieren. Bestimmt wird ein Treuhänder schlussendlich vom Notarspräsidenten.

Vor allem aber sagte Ortner, dass es schon eine neue Klage seiner Mandantin gegen die Al Jaber zurechenbare Verkäuferin beim Handelsgericht gibt, bei dem auch das Notariat der Verkäuferin eine Rolle spielt. Es fehle nämlich noch die sogenannte Sicherung des grundbücherlichen Ranges (Rangordnung), die für Immobilienkäufe wichtig ist.

Widersprüche wegen Rangordnung

Von diesem Schriftstück behauptet die verkaufende Wiener Hotel AG laut Ortner, sie habe diese Rangordnung ihrem Notar bereits zukommen lassen. Vom betreffenden Notariat heiße es gegenüber der Käuferin aber, die Rangordnung liege nicht vor, beklagt Ortner. Also beinhaltet die neue Klage der Dom Immobilien Leasing gegen die Erste Wiener Hotel AG Anwalt Ortner zufolge einen Antrag auf einstweilige Verfügung wegen dieser Rangordnung. Der Chef des Notariats war für die APA wegen Urlaubs nicht für Nachfragen erreichbar.

"Falls es eine Rangordnung gibt, hindert diese die treuhänderische Abwicklung", so Ortner. "Wenn eine Rangordnung da ist, dann hängt die Eintragung ins Eigentumsrecht für den Käufer in der Luft. Es droht der Verlust der Eigentümerrechte", so die Sorge.

Fix ist, es gibt mehr als fünf Jahre nach Verkaufsstart immer noch Streit um den Verkauf. Die Sprecherin Al Jabers sagte, er wäre weiterhin gern der Eigentümer, bedauerte, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts vor dem OGH nicht hielt. Ganz konkret geht es um das sogenannte Palais Corso als Teil der Ringstraßen-Galerien mit Geschäften und Wohnungen. Gekauft hatte Al Jaber das Gebäude 2006 - laut Medienberichten um 65 bis 70 Mio. Euro.

(APA)

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