Domains: Zum Ersten, zum Zweiten . . .

Ein Gutteil der heiß begehrten Kurzdomains wird bei Auktionen versteigert werden.
Ein Gutteil der heiß begehrten Kurzdomains wird bei Auktionen versteigert werden. (c) Xinhua Xinhua/Eyevine/picturedesk.com
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Zwei- oder einstellige Domains waren in der Vergangenheit nicht erlaubt, wenn die Webadresse auf .at enden sollte. Schon bald sind jedoch die begehrten Kurzdomains zu ersteigern.

Wien. Internetadressen wie www.a1.at oder www.ö1.at – die waren bisher nicht erlaubt. Bisher mussten nämlich Domains, die auf .at enden, aus mindestens drei Zeichen bestehen. Deshalb war etwa der Webauftritt des Radiosenders Ö1 unter www.oe1.at zu finden. Wer seiner Marke jedoch keinen dritten Buchstaben zumuten wollte, musste eine andere Lösung finden. Wie der Mobilfunkbetreiber A1, der nicht unter .at, sondern nur unter www.a1.net zu finden ist.

Das aber wird sich schon bald ändern. „Erstmals eröffnet die österreichische Domainvergabestelle nic.at die Möglichkeit, entsprechende Kurzdomains, das heißt zwei- oder auch einstellige Domains, mit der Endung .at registrieren zu lassen. Begonnen wird damit am 29. August 2016“, sagt Rechtsanwältin Barbara Kuchar (KWR Rechtsanwälte). Die Expertin rechnet mit enormem Andrang. In Deutschland wurden bei der Einführung innerhalb der ersten Stunden 6000 neue Kurzdomains registriert. „Bei solchen Neueinführungen gibt es auch viele Interessenten, die die Domain gar nicht für sich oder ihr Unternehmen erwerben wollen, sondern darauf spekulieren, dass die Markeninhaber die relevanten Fristen übersehen und dann gezwungen sind, die Domains um viel Geld zu kaufen.“

Ausgeklügeltes Verfahren

Doch wie wird das Ganze in Österreich ablaufen? Die Vergabe der Kurzdomains ist in vier Phasen aufgeteilt (siehe unten). Grundsätzlich kann zwar jeder eine Kurzdomain erwerben, allerdings haben Inhaber von Kurzmarken (etwa VW, WK, AK etc.) gewisse Vorrechte gegenüber allen anderen Interessenten. Die Voraussetzung ist, dass die Kurzmarke zumindest seit 1. Juli 2015 aufrecht mit Schutzwirkung in Österreich registriert ist.

Und auch rein mathematisch ergeben sich Zulassungsbeschränkungen. „Die Vergabe der Domains ist zahlenmäßig limitiert, denn es gibt nur 4965 Kombinationen von Kurzzeichen als mögliche Domain, davon sind 70 einstellige Domainnamen, und der Rest sind zweistellige“, so Kuchar. Zusätzlich zu den 26 Buchstaben und den Ziffern null bis neun sind erstmals auch internationalisierte Domainnamen wie ä, ö, ü zugelassen. Zu den Details:

► Phase 1, die sogenannte Sunrise-Phase: Im Zeitraum 29. August bis 23. September ist das Registrieren von Domains ausschließlich Inhabern bereits eingetragener Marken vorbehalten. Sie können ihre Domain exklusiv vor anderen möglichen Interessenten erwerben. „Im Zuge der neuen Kurzdomains in Österreich können während dieser Periode Anträge ausschließlich auf der nic-Website (www.nic.at/kurzdomains) gestellt werden. Bis 9. Oktober wird von der Domainvergabestelle geprüft, ob es tatsächlich ein entsprechendes Markenrecht gibt“, erklärt Kuchar. Die Kosten belaufen sich in dieser Phase auf 120 Euro für die Bearbeitung, und wenn es gleich zu einer Zuteilung kommt, sind weitere 240 Euro zu berappen.

► Phase 2 findet vom 10. bis 21. Oktober statt. In diesem Zeitraum findet eine nicht öffentliche Versteigerung unter all jenen Markeninhabern statt, die sich um dieselbe Kurzdomain beworben haben. Diese Versteigerung wird von einem externen Betreiber durchgeführt werden. Der Rufpreis für die begehrte Domain liegt bei 240 Euro. Wer am meisten bietet, erhält den Zuschlag – und die Rechte für die Kurzdomain.

► Phase 3: Vom 7. November bis 5. Dezember 2016 wird es eine öffentliche Online-Auktion für alle Kurzdomains geben, die bis dahin noch nicht beansprucht worden sind. Die Versteigerung wird von dem Unternehmen Sedo abgewickelt.

Die Gesellschaft, die insgesamt 145 Mitarbeiter in Köln und Boston hat, ist weltweit eine der größten Plattformen für den Kauf, Verkauf und das Parken von Domains. Um an der Auktion teilzunehmen, muss man sich zuvor auf der Webseite der Firma registrieren lassen. „Die verschiedenen Kurzdomains werden in verschiedenen Tranchen zur Versteigerung freigegeben. Die Listen werden zuvor auf der nic- und der Sedo-Homepage publiziert“, erklärt Kuchar den Ablauf.

Interessenten müssen übrigens ihre gewünschte Domain nicht persönlich ersteigern, sondern können auch einen Dritten damit beauftragen. Wissen sollte man nur, dass die Person, die die Domain ersteigert, als Domain-Inhaber eingetragen wird. Daher sollte man in einem solchen Fall zuvor unbedingt die Übertragung der Domain schriftlich vereinbart haben. Auch ist es sinnvoll, finanzielle Limits mit demjenigen zu regeln, der einen bei der Versteigerung vertritt. Sonst kann es nach dem Zuschlag zu unliebsamen Überraschungen kommen.

Der Rufpreis pro Domain wird in dieser Phase 72 Euro betragen. Wieder entscheidet das höchste Gebot über den tatsächlichen Preis der Domain.

► Phase 4: Ab dem 6. Dezember 2016 stehen dann all jene Domains zum freien Verkauf, die bis dahin noch keine Abnehmer gefunden haben. Es gilt der Grundsatz: „First come, first serve.“ In dieser Phase kostet jede Domain 60 Euro plus Umsatzsteuer fürs erste Jahr, jedes Folgejahr sind 30 Euro zu bezahlen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2016)

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