Vermieter kann Kachelofen verbieten

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Symbolbild.(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Er muss den Einbau nicht dulden, entschied der OGH.

Wien. Noch dauert es eine Weile bis zur nächsten Heizsaison. Wer bis dahin aber eine neue Heizung haben möchte, wird den Einbau vielleicht bald in Angriff nehmen. Fällt die Wahl auf einen Kachelofen, gibt es für Mieter jedoch eine zusätzliche Hürde: Wie der OGH vor Kurzem entschieden hat, braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters (5Ob33/16p).

Es ging um eine Genossenschaftswohnung in einem Haus mit Zentralheizung – und um einen Ofen, der 720 Kilo auf die Waage brachte. Um ihn aufzustellen, hätte der Estrich angebohrt werden müssen. Nun dürfen Mieter aber nur unwesentliche Veränderungen in ihrem Mietobjekt vornehmen, ohne den Vermieter zu fragen – und unwesentlich war diese Sache eindeutig nicht.

Nicht verkehrsüblich

Bei wesentlichen Änderungen muss man den Vermieter vorab informieren, er kann sie innerhalb von zwei Monaten ablehnen. Freilich gibt es auch Fälle, in denen er laut Gesetz seine Zustimmung nicht verweigern darf – unter anderem, wenn die geplante Maßnahme einem wichtigen Interesse des Mieters dient und darüber hinaus verkehrsüblich ist. Der Mieter argumentierte, er habe ein erhöhtes Kälteempfinden und brauche deshalb eine Zusatzheizung. Die Verkehrsüblichkeit versuchte er mit statistischen Erhebungen aus dem Jahr 2000 zu belegen: Damals hätten rund 404.000 Haushalte in Österreich einen Kachelofen besessen, in vielen weiteren habe der Wunsch bestanden, sich einen anzuschaffen.

Den OGH hat das jedoch nicht von der Verkehrsüblichkeit einer solchen Zusatzheizung überzeugt, wenn es ohnehin eine Zentralheizung gibt. Auch dass die Genossenschaft schon einmal, im Jahr 1983, einen ähnlichen Einbau erlaubt hatte, nützte dem Mieter nichts. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2016)

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