Der kleine Lauschangriff beim Telefonat mit der Bank

Themenbild
Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Die EU verpflichtet Banken, ab 2017 Beratungsgespräche am Telefon aufzuzeichnen. Doch manche gehen bedeutend weiter.

Die Ansage ist mittlerweile bei vielen Kundenzentren in Österreich Standard: „Dieser Anruf wird zur Qualitätskontrolle aufgezeichnet.“ Schön, wenn vielleicht tatsächlich jemand aus dem aufgezeichneten Gespräch lernt, wie man mit Kunden umgeht. Österreichs Firmen haben diesbezüglich zweifellos noch Lernpotenzial.

Üblicherweise bieten Unternehmen dem Anrufer die Möglichkeit, der Aufnahme nicht zuzustimmen. Denn das Telefongeheimnis (mittlerweile Telekommunikationsgeheimnis) ist im Strafgesetzbuch streng geregelt: Wer Gespräche ohne Zustimmung des Gesprächspartners aufzeichnet, ist „mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“.

Gut, wenn man eine allumfassende Zustimmung des Kunden hat, sämtliche Anrufe für alle Zeiten und jeden Zweck aufzuzeichnen. Und die holen sich einige Banken. So muss man etwa bei der Easybank bei Eröffnung eines Kontos zustimmen, dass „alle Telefongespräche zu meiner persönlichen Sicherheit aufgezeichnet werden“.

Ähnlich die Bestimmung bei der jungen Hellobank in Salzburg, die sich rechtlich noch weitreichender absichert. Um ein Konto eröffnen zu können, muss man auch damit einverstanden sein, dass die Aufzeichnungen „zur Kenntnisnahme aller jener Personen dienen, die innerhalb des Kreditinstituts [. . .] mit der Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Durchsetzung allfälliger Ansprüche sowie der Entscheidung über solche Ansprüche befasst werden“.

Aufgezeichnet werden bei der Easybank und der Hellobank also sämtliche Telefongespräche. Und damit geht man bedeutend weiter als andere Banken. Bei der Bank Austria betont beispielsweise ein Sprecher, dass man nur Beratungsgespräche aufnehme. Ähnlich die Auskunft bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, bei der eine Sprecherin versichert, dass man „grundsätzlich keine Gespräche aufzeichnet“ – außer es gehe um eine Beratung. Es werde zudem eigens auf die Aufzeichnung hingewiesen.

Damit erfüllen die Geldinstitute eine EU-Vorschrift, die ab kommendem Jahr gilt und Banken zu einer besseren Dokumentation bei finanzieller Beratung von Kunden verpflichtet. Dazu gehört auch, dass telefonische Beratungsgespräche aufgezeichnet werden.

Die massenhafte Aufzeichnung von sämtlichen Telefonaten sorgt bei Juristen dagegen für Irritationen. Peter Kolba, Leiter der Rechstabteilung beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), hält eine pauschale Zustimmung für bedenklich.

Die Frage ist, ob solche Aufnahmen überhaupt rechtsgültig sind. In Deutschland beschäftigt sich derzeit ein Gericht mit der Frage, ob ein Hinweis auf die Aufnahme des Telefonats genügt – oder ob nicht der Kunde die Möglichkeit haben muss, seine Zustimmung zu verneinen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.