OeNB-Pensionen: Verhandlung vor dem VfGH

OeFFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG
OeFFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNGAPA/GEORG HOCHMUTH
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Wurden Grundrechte verletzt? Das muss jetzt der VfGH entscheiden.

Wien. Die gesetzlich verfügte Kürzung von Nationalbank-Sonderpensionen stand gestern, Mittwoch, auf der Agenda des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Es fand eine öffentliche Verhandlung statt, eine Entscheidung fiel jedoch nicht. Diese werde mündlich oder schriftlich bekannt gegeben, kündigte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger an.

Die Kläger – der Zentralbetriebsrat sowie acht Angestellte und Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), wehren sich gegen den gesetzlichen Eingriff in ihr Besoldungs- und Pensionssystem. Zum Teil stehen die betreffenden Bestimmungen im Verfassungsrang. Die Einschnitte gelten für rund 9600 Beschäftigte im öffentlichen Bereich, die größten Kürzungen betreffen Beschäftigte der Nationalbank.

Diese verlangen nun vom VfGH die Aufhebung von Teilen des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre als „grundprinzipienwidrig“. Weitere Regelungen wurden als verfassungswidrig angefochten. Hier sei eine Verfassungsbestimmung in der klaren Absicht gemacht worden, dass der VfGH die Kürzungen nicht prüfen könne, sagte die Vertreterin der OeNB-Pensionisten. Sozialer Neid dürfe nicht zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen werden, argumentierte sie. Unter anderem wollen die Kläger erreichen, dass keine zusätzlichen Pensionsbeiträge eingehoben werden, dass das Pensionsantrittsalter für Dienstnehmer, die alten Dienstbestimmungen unterliegen, nicht erhöht und der Pensionsbemessungszeitraum nicht ausgedehnt wird. Die Abschläge bei früherem Pensionsantritt und die Einhebung gestaffelter Pensionssicherungsbeiträge von höheren Pensionen sind ihnen ebenso ein Dorn im Auge.

Höchstpension 34.500 Euro

Nach Aufforderung durch den VfGH nannte die OeNB freilich auch Zahlen: 57 OeNB-Pensionisten beziehen demnach Pensionen, die höher sind als 300 Prozent der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage, also 13.950 Euro monatlich. Die höchste Pension macht 34.495,01 Euro monatlich aus. Die Durchschnittspension in dieser Gruppe liegt bei 17.507,33 Euro, die Hälfte der Betroffenen bezieht mindestens 15.696,19 Euro. Durch den Sicherungsbeitrag sinkt die Durchschnittspension netto um 10,45 Prozent, die Höchstpension um 16,11 Prozent (zusätzlich zu früheren, geringeren Kürzungen durch das zweite Stabilitätsgesetz).

Laut Rechnungshof reißen die Pensionen der Notenbanker ein Loch in die OeNB-Bilanz: Die Pensionsreserve habe Ende 2013 eine Deckungslücke von 39 Mio. Euro aufgewiesen, die wegen der niedrigen Zinsen noch deutlich größer werden könnte. Die Rede ist von bis zu 133 weiteren Millionen bis 2016. Zwischen 2009 und 2013 musste die OeNB 215,9 Mio. Euro für die Pensionen zuschießen, was die Gewinne – und damit die Ausschüttungen an die Republik Österreich – minderte. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2016)

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