Notare wollen GmbH-Gründung binnen 48 Stunden statt 17 Tagen

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Mit der Übernahme von zwei Aufgaben von Finanzamt und Bank wollen die Notare eine viel raschere GmbH-Gründung ermöglichen.

Die Notare wollen künftig die Gründung einer GmbH innerhalb von 48 Stunden ermöglichen. Die Arbeitsgruppe "Deregulierung und Entbürokratisierung" habe den Vorschlag der Notariatskammer als Teil des für Ende Oktober versprochenen großen Reformpakets an die Politik weitergeleitet, sagte Ludwig Bittner, Präsident der Notariatskammer. Dort liege nun der Ball.

Die Notare wollen künftig zwei Aufgaben übernehmen, die bisher viel Zeit beansprucht haben. Einerseits wollen sie ohne Wartefrist eine vorläufige Steuernummer (UID-Nummer) vergeben. Bisher liegt die Verantwortung dafür beim Finanzamt, das einige Tage prüft und die Nummer im Schnitt nach neun oder zehn Tagen vergibt. Ohne UID-Nummer kann keine Rechnung ausgestellt, also kein Geschäft gemacht werden. Um sicher zu gehen, dass in "sensiblen Branchen" wie dem Münzhandel oder dem Bau keine Fehler passieren, könnten solche Bereiche von der vorläufigen UID-Nummer ausgeschlossen werden, sagte Bittner.

Stammkapital auf Treuhandbank deponieren

Zweitens wollen die Notare künftig das Stammkapital für die Gründung eines Unternehmens in der Notar-Treuhandbank deponieren und die Bestätigung dafür sofort ausstellen. Diese Bestätigung ist für die Eintragung ins Firmenbuch nötig. Bisher muss dafür bei der Hausbank ein Konto eröffnet und das Geld dort eingezahlt werden. Bis die Einzahlungsbestätigung vorliegt, kann das auch eine Woche dauern, so Bittner. Sobald künftig das eigene Bankkonto operativ ist, würde das Geld von der Notar-Treuhandbank dorthin überwiesen.

Einen Tag einsparen könne man auch noch, wenn der "Nachtsprung" gestrichen wird. Aus historischen Gründen wird die Eintragung einer GmbH immer erst am nächsten Werktag mit dem Firmenbuch abgeglichen. Würde man es modernen elektronischen Möglichkeiten entsprechend sofort tun, könnte man einen bis drei Tage (von Freitag bis Montag) Zeit gewinnen. Auch der Entfall der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung würde den Gründern Zeit - und Geld - ersparen. Damit könne man den internationalen Organisationen die GmbH-Gründung binnen 48 Stunden melden, statt wie bisher nach Weltbank-Messung nach 16 oder 17 Tagen, und entsprechend punkten, meint Bittner.

Dabei dürfte der Bedarf an so raschen Firmengründungen überschaubar sein. Von 40.000 Firmengründungen in Österreich entfallen nur 10 Prozent auf GmbHs, davon die Hälfte auf Projektgesellschaften. Echte Neugründungen sind damit nur rund 2.000 Firmen und von denen haben es "sicher unter fünf Prozent so eilig", schätzt Bittner. Denn die Vorarbeiten - von der Geschäftsidee bis zur Suche nach einem Geschäftslokal - dauern ein vielfaches. Wichtig sei es aber, die Möglichkeit zu schaffen und damit eine politische Forderung im Inland und auch von internationalen Organisationen zu erfüllen.

Niedrigere Kosten

Abgesehen von der Beschleunigung will die Notariatskammer auch einen Betrag zur Senkung der Kosten leisten. Die Gründung einer Mehrpersonen-GmbH soll künftig nur mehr 1.000 Euro kosten, statt wie bisher 1.200 bis 1.400 Euro (plus Mehrwertsteuer und Gebühren von gut 100 Euro). Ganz simple Ein-Personen-GmbHs, die mit einem Standardformular (Mustersatzung) entstehen, könnten dann schon um 50.- Euro zu haben sein (bisher 98 Euro).

Keine Freude hat die Notariatskammer hingegen mit dem ebenfalls eingebrachten Vorschlag, dass eine einfache GmbH direkt bei einer Bank gegründet werden könnte. Der Gründer würde sich in der Bank ausweisen, dort das Stammkapital einzahlen und ein elektronisches Formular abschicken. Dann müssten aber die Banken ihre Mitarbeiter dafür schulen und sich bis in die letzte Filiale für die Beraterhaftung wappnen, warnt Bittner. Außerdem wäre die Dienstleistung in der Bank wohl auch nicht kostenlos. Fraglich sei auch, wie genau es die Banken mit den Personenkontrollen nehmen würden.

Die Notare würden hingegen für ihr Honorar eine rechtliche Beratung, die Erstellung des Gesellschaftervertrags, die Digitalisierung der Urkunden, Prüfung der Identitäten und die Geldwäscheprüfung anbieten. Alles das könne innerhalb von 48 Stunden abgewickelt werden, weil die gesamte Kommunikation mit dem Justizsystem bereits digital erfolgt.

(APA)


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