Kunde trieb es mit Überprüfung der Ware zu weit


Verbrauchern steht beim Onlinekauf kein weitergehendes Recht auf Überprüfung der Ware zu als beim Einkauf im Geschäft. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.

Ein Autofahrer hatte im Internet einen Katalysator gekauft und ihn nach Einbau und einer Probefahrt mit deutlichen Gebrauchsspuren dem Onlineshop zurückgeschickt – und die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gefordert. (Az. VIII ZR 103/15). Und weshalb? Der Autofahrer hatte den Katalysator in einer Fachwerkstatt einbauen lassen. Bei einer kurzen Probefahrt stellte er aber zu seinem Leidwesen fest, dass sein Wagen nicht mehr die vorherige Leistung erbrachte. Ein absolutes No-go für denMann. Er widerrief seine Kauferklärung fristgerecht.

Der Onlinehändler wollte jedoch den Kaufpreis nicht erstatten – er teilte dem Käufer mit, der Katalysator sei nach Einbau und Probefahrt wertlos geworden. Der Kund klagte und bekam vor dem Landgericht Berlin teilweise recht. Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und verwies den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück.

Onlinekäufer dürften zwar grundsätzlich die Ware auf deren Eigenschaften und Funktionsweisen überprüfen, bevor sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, unterstrich derBGH. Damit sollten Nachteile des Onlinekaufs im Vergleich zum Kauf im Geschäft vor Ort ausgeglichen werden. Im vorliegenden Fall jedoch habe es der Käufer doch etwas übertrieben: Er hätte nämlich den Katalysator auch im stationären Handel nicht dergestalt ausprobieren können, dass er dessen Wirkungsweise auf sein oder ein vergleichbares Kraftfahrzeug nach Einbau hätte testen können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2016)

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