OGH: Vorzeitiger Verfall von Bonusmeilen nicht zulässig

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Morgenhimmel ueber Frankfurt/MainAPA/dpa/Frank Rumpenhorst
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Das Höchstgericht gibt dem Verein für Konsumenteninformation recht: Genauso wie Gutscheine sind Bonusmeilen 30 Jahre gültig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in einem Rechtsstreit gegen die holländische Fluggesellschaft KLM nun auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. KLM behielt sich das Recht vor, Bonusmeilen zu streichen, wenn vom Fluggast innerhalb von 20 Monaten "keine die Gültigkeit verlängernde Aktivität erbracht" wird. Das ist unzulässig, hat nun auch der OGH entschieden.

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig, und das gilt nach Ansicht des OGH auch für Bonusmeilen. Eine Verkürzung dieser Frist auf 20 Monate sei für den Fluggast gröblich benachteiligend, bestätigt das Höchstgericht die Argumentation der Konsumentenschützer. Ein allfälliger bürokratischer Mehraufwand der Airline sei kein ausreichender sachlicher Grund für eine Verkürzung der Verfallsfrist.

Wem KLM die Einlösung von Bonusmeilen verweigert hat, der könne unter Berufung auf die nunmehr rechtskräftige Entscheidung des Handelsgerichts Wien vom 13. Oktober 2015 zu 39 Cg 43/14p die Einlösung angeblich bereits verjährter Bonusmeilen verlangen, erklärte die zuständige VKI-Juristin Laura Ruschitzka am Mittwoch in einer Aussendung.

(APA)

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