Wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht

HAUSDURCHSUCHUNG
HAUSDURCHSUCHUNG (c) APA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Hausdurchsuchungen. Warum jedes Unternehmen darauf vorbereitet sein sollte.

Wien. Es begann mit gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz und Liechtenstein, jüngste Höhepunkte waren die Panama-Papers und BahamasLeaks: Die Serie der Enthüllungen über – tatsächliche oder vermeintliche – Steuerflucht reißt nicht ab. Zwar beruht vieles auf illegal beschafften Daten, aber erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klargestellt: Auch das ist kein Tabu. In einem Fall aus Deutschland entschied er, dass eine Hausdurchsuchung, die auf einer illegal kopierten Steuer-CD aus Liechtenstein beruhte, rechtmäßig war.

Das habe die breite Öffentlichkeit, und damit auch viele Wirtschaftstreibende, überrascht, sagt die auf Konfliktlösung spezialisierte Anwältin Simone Petsche-Demmel. Viele seien bis dahin der Ansicht gewesen, der Staat dürfe illegal erlangte Informationen nicht zum Anlass seines Handelns nehmen. Derart weitreichende Beweisverwertungsverbote („Fruit of the poisonous tree“) kennt man vor allem aus US-Krimis – dass sie aber eine Besonderheit des angloamerikanischen Rechtsverständnisses sind, die es hierzulande so nicht gibt, ist vielen nicht bewusst.

Entsprechend heftig werde die Entscheidung jetzt in Foren diskutiert, sagt Petsche-Demmel. Und sie werfe auch tatsächlich viele Fragen auf – vor allem, in welchen Fällen illegal erlangte Informationen verwendet werden dürfen und in welchen nicht. Abschließend geklärt sei das weiterhin nicht, meint die Juristin: Im konkreten Anlassfall ging es „nur“ um die Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung – das Interesse an der Aufklärung einer möglichen Steuerhinterziehung wiegt laut den Straßburger Richtern schwerer als das Hausrecht. „Interessant wäre aber, wie sie entschieden hätten, wären die gestohlenen Daten direkt in einer Hauptverhandlung als Grundlage für eine Verurteilung verwendet worden.“ Denn dann gehe es um mehr als „nur“ um das Hausrecht, „dann kann das Rechtsgut der Freiheit auf dem Spiel stehen.“ Wie die Interessenabwägung dann ausginge, sei weiterhin offen.

Abseits solcher Grundsatzdiskussionen habe die Entscheidung aber noch eine andere Auswirkung, sagt Petsche-Demmel: Sie habe viele Unternehmen – vor allem KMU – dafür sensibilisiert, dass auch sie nicht davor gefeit sind, Ziel von Ermittlungen zu werden. Einfach deshalb, weil auch der eigene Name, egal ob zu Recht oder nicht, in irgendeiner Datensammlung aufscheinen oder auf andere Art ins Blickfeld der Behörden gelangen könnte.Große Unternehmen, die eine Compliance-Struktur implementiert haben, seien sich dieses Risikos meist eher bewusst und besser darauf vorbereitet.

Keine E-Mails löschen

Wenn es aber tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung kommt, kann sich mangelnde Vorbereitung rächen. Etwa, wenn Mitarbeiter hektisch beginnen, Dokumente zu schreddern oder E-Mails zu löschen. „Das kann Beweismittelunterdrückung sein, ein (weiteres) strafbares Delikt“, warnt Petsche-Demmel. Oder die Ermittler verlangen ganz konkrete Unterlagen, bekommen aber zur Antwort: „Sorry, aber das geben wir Ihnen nicht.“ Dann werde meist alles mitgenommen, „das ist der worst case“.

Wichtig seien klare Regeln, etwa, wer im Fall des Falles mit den Ermittlern spricht und wer zu verständigen ist. Gut zu wissen ist auch, dass man eine Vertrauensperson beiziehen darf, etwa den Unternehmensanwalt. Auf Formales sollte man ebenfalls achten – etwa darauf, ob die auf dem Durchsuchungsbefehl angegebene Adresse stimmt (eine mögliche Fehlerquelle – vor allem, wenn ein Unternehmen mehrere Niederlassungen hat), und was laut der Anordnung konkret herauszugeben ist. Die Möglichkeiten, sich auf Geschäftsgeheimnisse zu berufen, halten sich dagegen für Unternehmen ohne besondere berufliche Verschwiegenheitspflichten in Grenzen, sagt die Juristin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Europa

EU: Neue Hürden gegen Steuerflucht

Die EU-Kommission will internationalen Konzernen das Steuersparen vermiesen.
Recht allgemein

Steuerdaten: EU droht Unternehmen mit Pranger

Die EU-Kommission will internationale Konzerne zwingen, steuerlich relevante Daten zu veröffentlichen. Das mag ins Mittelalter passen, nicht aber in zivilisierte Rechtsstaaten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.