Nestle blitzt im Kapsel-Streit mit Migros ab

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Richter stufen die "Twin"-Kapseln von Migros nicht als Kopie von bestimmten Nestle-Kapseln ein.

Der Nahrungsmittelmulti Nestle hat im Schweizer Kaffeekapsel-Streit mit dem Einzelhändler Migros eine Niederlage erlitten. Das Schweizer Bundespatentgericht stuft die Migros-Kapseln "Twin" nicht als Kopie der Nestle-Kapseln "Dolce Gusto" ein. Im Februar lancierte die Migros die "Twin"-Kapseln auf dem Schweizer Markt. Kurz darauf ersuchte Nestle das Bundespatentgericht in St. Gallen um ein Verkaufsverbot für die Migros-Kapseln.

Wie das Gerichtsurteil vom 6. Oktober zeigt, weisen die Richter das Begehren von Nestle ab. Über den Fall hatte am Mittwoch bereits die Handelszeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet. Das Urteil ist auf der Internetseite des Bundespatentgerichts aufgeschaltet.

Verwendung von "Twin" nicht eingeschränkt

Demnach konnte Nestle in den Verhandlungen nicht glaubhaft machen, dass die "Twin"-Kapseln das Patentrecht verletzen. Insbesondere werden die Kapseln nicht auf die Verwendbarkeit in einer spezifischen Getränkemaschine eingeschränkt. Nestle hatte beanstandet, dass auf den "Twin"-Verpackungen ein Hinweis angebracht war, dass die Kapseln mit dem Nescafe-"Dolce Gusto"-System kompatibel seien. Es sei offensichtlich, dass die Migros mit ihren eigenen Kapseln die Nestle-Kapseln substituieren wolle.

Dass Nestle gegen Nachahmer seiner Kaffeekapsel-Systeme vorgeht, ist nicht neu. Bisher war aber vor allem das Nespresso-System Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der Fall vor dem Bundespatentgericht war nun der erste in der Schweiz, der das "Dolce Gusto"-System betraf. Nestle hat die Möglichkeit den Entscheid ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen.

(APA/sda)


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