Arbeiterkammer erstritt entlassenem Arbeiter 34.000 Euro zurück

(Symbolfoto)
(Symbolfoto)
  • Drucken

Der Staplerfahrer sei zu Unrecht entlassen worden, sagt die Arbeiterkammer - weil er falsches Material aus dem Lager in die Produktion geliefert hatte.

Die Arbeiterkammer (AK) hat einem Staplerfahrer, der nach 23 Jahren bei ein und derselben Firma zu Unrecht entlassen worden sei, vor Gericht 34.000 Euro zurückerstritten. Der Arbeitgeber habe dem Mann, der auch aus seiner Dienstwohnung verwiesen worden war, das Geld einfach vorenthalten, wird AK-Oberösterreich-Präsident Johann Kalliauer in einer Aussendung am Sonntag zitiert.

Grund für die fristlose Kündigung samt sofortigem Verweis aus der Dienstwohnung war laut AK, dass der Arbeiter aus dem Bezirk Braunau in Oberösterreich einmal falsches Material aus dem Lager in die Produktion geliefert hatte. Aus Sicht der AK erfolgte die Entlassung zu Unrecht - ungerechtfertigt und zu spät ausgesprochen. "Fehler können passieren, so etwas rechtfertigt aber nicht diesen drastischen Schritt des Arbeitgebers", so Kalliauer.

Die AK klagte die offenen Ansprüche - offenen Lohn und Urlaub, das anteilige Weihnachtsgeld, die Abfertigung sowie eine Kündigungsentschädigung - vor Gericht ein und hatte damit Erfolg. Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt, der Arbeiter bekam mehr als 34.000 Euro nachgezahlt. Und er durfte noch so lange in der Dienstwohnung bleiben, bis er eine neue Bleibe gefunden hatte.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Crashkurs Arbeitsrecht

Crashkurs Arbeitsrecht: Urlaubsverbrauch in der Kündigungsfrist

Folge 23. Sandra S. wird gekündigt und für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt, um offenen Urlaub zu verbrauchen. Sie will den Urlaub lieber ausbezahlt bekommen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.