Betriebsrat stoppte negative Postings

(c) Bloomberg (Chris Ratcliffe)
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Deutsche Unternehmen, die auf ihrem Facebook-Auftritt das Posten von Kommentaren erlauben, können das künftig nicht mehr so mir nix, dir nix zulassen.

Es sei denn, sie haben zuvor die Zustimmung ihres Betriebsrates eingeholt. Mit diesem Urteil überraschte das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht nur diverse Firmen, sondern auch viele Betriebsräte. Sie werden nun bei der Social-Media-Präsenz ihrer Unternehmen ein gewichtiges Wörtchen mitzureden haben.

Zu verdanken haben sie diese Entscheidung dem Konzernbetriebsrat des Blutspendedienstes beim Deutschen Roten Kreuz. Das nutzte nämlich seinen Facebook-Auftritt als Kontaktplattform zu seinen Kunden und gab ihnen damit auch die Möglichkeit, ihre diversen Erfahrungen beim Blutspenden publik zu machen.


So kam es zu Einträgen wie: „Gehe schon spenden seit ich 18 bin. Muss aber sagen, die gestern die Nadel gesetzt hat, sollte es noch lernen. Stechen kann die nicht.“ Oder: „Spendenteam unfreundlich und arrogant. Das war meine 112te und letzte Blutspende.“ Kommentare, über die Rote-Kreuz-Mitarbeiter nicht gerade angetan waren. Der alarmierte Betriebsrat schaltete sich ein und forderte den Blutspendedienst auf, die Facebook-Seite wieder abzuschalten. Er befürchtete, dass der Arbeitgeber gezielt nach Arbeitnehmern mit negativen Bewertungen suchen und daran Konsequenzen knüpfen könnte.

Und das BAG gab den Belegschaftsvertretern im Wesentlichen recht. Zwar kann das Deutsche Rote Kreuz sein Facebook-Profil weiterbetreiben. Die Kommentarfunktion darf es jedoch erst wieder aktivieren, wenn es eine Einigung darüber mit seinem Betriebsrat erzielt hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2016)

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