Nach Krankheit schrittweise in den Job zurück

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Neuregelung soll Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern.

Wien. Heute, Donnerstag, steht ein Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung des Nationalrats, der schwer erkrankten Arbeitnehmern die Rückkehr in den Beruf erleichtern soll. Es geht dabei um physische wie auch um psychische Erkrankungen, etwa Burn-out.

Vorgesehen ist, dass nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand Arbeitgeber und Arbeitnehmer Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren können, wenn das medizinisch zweckmäßig ist. Dafür nötig sind ein Wiedereingliederungsplan und eine chefärztliche Genehmigung. Die Teilzeit kann bis zu sechs, in Ausnahmefällen bis zu neun Monate dauern. Für diese Zeit bekommt der Arbeitnehmer aliquotes Krankengeld als Ausgleich für den Verdienstentgang. Die Arbeitszeitreduktion muss 25 bis 50 Prozent betragen, anfangs ist auch ein langsamerer Einstieg möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einig sein. Klargestellt wird auch, dass ein Mitarbeiter nicht gekündigt werden darf, wenn er einen solchen Vorschlag ablehnt.

Kosten schwer schätzbar

Einvernehmlich die Arbeitszeit reduzieren kann man zwar auch jetzt schon, nur bekommt der Arbeitnehmer den Verdienst nicht ersetzt. Als geschätzte Kosten für das aliquote Krankengeld wurden 770.000 Euro pro Jahr angegeben – wobei sich aber laut Sozialministerium nur schwer prognostizieren lässt, wie viele Menschen das neue Angebot nützen werden. Den Sozialausschuss passierte der Gesetzesvorschlag vorige Woche, Regierung und Opposition stimmten einhellig zu. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2016)

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