EU-Gericht stellt Markenschutz für "Kitkat"-Form in Frage

Schokoriegel Kitkat Kitkat
Schokoriegel Kitkat Kitkatimago/Schöning
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Es sei zweifelhaft, ob die Form der Schokolade von Verbrauchern als eigene Marke erkannt werde, so das Gericht der Europäischen Union.

Die Form des "Kitkat"-Schokoriegels von Nestle hätte nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nicht ohneweiteres als eigene Marke geschützt werden dürfen. Die Luxemburger Richter stellten am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum infrage (Rechtssache T-112/13). Das Amt hatte das Produkt "Kit Kat 4 Finger" nach einem Nestle-Antrag von 2002 als Unionsmarke eingetragen und dies später mit der Begründung bestätigt, die Marke habe aufgrund ihrer Benutzung in der EU Unterscheidungskraft erlangt. Das Unternehmen Mondelez, zu dem unter anderem der britische Süßwarenhersteller Cadbury gehört, hatte die Aufhebung des Markenschutzes beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts konnte das Amt für geistiges Eigentum nicht beweisen, dass die Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Außerdem sei die Marke für eine ganze Gruppe von Produkten eingetragen worden, ohne nachzuweisen, dass die "Kitkat"-Form für einen Teil der Produkte aus dieser Gruppe, wie Bäckereierzeugnisse sowie Kuchen und Waffeln, überhaupt verwendet werde. Das Amt muss sich des Falls nun noch einmal annehmen.

(APA/dpa)

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