Dreiste Lüge rechtfertigt eine Kündigung

Symbolbild Kuendigungsbrief
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Frechheit siegt nicht immer. Das erfuhr nun auch ein deutscher Arbeitnehmer mit Amt und Siegel.

Er hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Und dieser trat tatsächlich ein. Nach einem Unfall erhielt der Mann von seiner Versicherung zunächst Zahlungen wegen seiner Berufsunfähigkeit. Nach einiger Zeit wollte das Unternehmen den Gesundheitszustand ihres Kunden einmal überprüfen. Bei dem Treffen fand ein Versicherungsmitarbeiter den Mann im Rollstuhl sitzend vor. Im Gespräch klagte er, dass er unter starken Schmerzen zu leiden habe. Dennoch machte der Körper des Rollstuhlfahrers – sehr zum Erstaunen des Versicherungsmitarbeiters – einen sportlich-gestählten Eindruck. Der Versicherungsmitarbeiter stöberte daraufhin im Internet und stieß dabei auf aktuelle Bilder, auf denen der Mann als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Damit nicht genug. Dem Mitarbeiter eines von der Versicherung eingeschalteten Detektivbüros, der den „Berufsunfähigen“ unter einem Vorwand aufsuchte, bot derselbe seine Dienstleistungen als Küchenbauer an.

Die Versicherung reagierte prompt.Sie kündigte den Versicherungsvertrag fristlos. Das sah der berufsunfähige Sportler nicht ein und klagte das Unternehmen, um sich gegen die ausgesprochene Kündigung zu wehren. Das Oberlandesgericht Oldenburg bezog jedoch klar Stellung: Bei solch einem dreisten Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag – auch für die Zukunft – fristlos kündigen. Das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners sei derart erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2016)

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