Wiens seltsamster Immobilienverkauf

Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Firma des saudisch-österreichischen Unternehmers Sheik Al Jaber hat die Ringstraßen-Galerien rechtswirksam verkauft, das entschied der OGH 2016. Nun könnte der Deal dennoch platzen.

Wien. Der Rechtsstreit um den Verkauf der Ringstraßen-Galerien nimmt immer kuriosere Formen an. Geht es nach den Verkäufern, der Ersten Wiener Hotel AG, ist der Deal bereits geplatzt. Die Anwälte des saudisch-österreichischen Unternehmers Sheikh Al Jaber, dem das Unternehmen gehört, haben am 28. Dezember den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.
Doch der Reihe nach: Bereits 2011 hat sich die Dom Immobilien Leasing GmbH mit Al Jabers Unternehmen geeinigt, das begehrte Objekt um 80,5 Mio. Euro zu kaufen – so jedenfalls der Standpunkt der Käufer. Die Erste Wiener Hotel AG fand hingegen, es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen, und zog vor Gericht. Ohne Erfolg, wie sich nach Jahren herausstellte. Der Kaufvertrag sei rechtswirksam, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2016. Die Zahlung des Kaufpreises sei treuhänderisch abzuwickeln. Nachdem sich die Seiten auf keinen Treuhänder geeinigt hatten, sah das OGH-Urteil vor, dass der Präsident der Österreichischen Notariatskammer diesen bestimmen soll.

Notariatspräsident untätig

Woran liegt es also, dass Dom Immobilien noch immer nicht als Eigentümer im Grundbuch aufscheinen? „Nicht an uns“, sagt der Anwalt der Käufer, Dieter Ortner. „Das Geld liegt bereit. Allerdings hat sich der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Ludwig Bittner, geweigert, die Auswahl des Treuhänders aus dem Kreis der Notare vorzunehmen.“ Weshalb er dem OGH-Urteil zum Trotz niemanden auswählen wolle, fragte „Die Presse“ Bittner. Seine Antwort ist knapp: „Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Tätigwerden der Österreichischen Notariatskammer.“

Für Ortner ist Bittners Standpunkt fragwürdig. Doch er hat längst einen Plan B und mittlerweile eine ergänzende Klage beim Handelsgericht eingebracht. Sie zielt darauf ab, dass anstelle von Bittner der Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages oder aber jener der Wiener Rechtsanwaltskammer die Auswahl des Treuhänders vornehmen soll. Beide Präsidenten sicherten dem Anwalt bereits schriftlich zu, dazu bereit zu sein. „Wir haben keine andere Alternative, als den Treuhänder von einem Dritten auswählen zu lassen. Würden wir es tun, wird der Verkäufer einwenden, dass er nicht verpflichtet wäre, den von uns genannten Treuhänder zu akzeptieren“, so Ortner.
Dass ohne einen Treuhänder gar nichts geht, ja sogar das ganze Geschäft zu scheitern droht, zeigte sich kurz vor Weihnachten. Da forderten die Anwälte der Erste Wiener Hotel AG die Käufer auf, ein Angeld in der Höhe von vier Mio. Euro plus zehn Prozent Verzugszinsen auf ein Fremdgeldkonto ihrer Kanzlei zu zahlen. Angeld wird häufig bei Abschluss eines Vertrages vereinbart. Es ist ein Teil des Kaufpreises. Der Angeldgeber bekräftigt mit seiner Zahlung seinen Willen, den Vertrag tatsächlich zu erfüllen. Kommt der Vertrag aufgrund des Verschuldens des Angeldgebers nicht zustande, so verfällt es zugunsten der anderen Vertragspartei.

„Zahlen Angeld und Kaufpreis“

Erfüllen will Dom Immobilien ihre Verpflichtungen allesamt, versichert Ortner. „Wir haben angeboten, nicht nur das Angeld, sondern gleich den gesamten Kaufpreis unverzüglich zu bezahlen, sofern Baker & McKenzie, die Kanzlei der Verkäufer, die treuhändige Abwicklung des Kaufpreises übernimmt.“ Doch das habe Baker & McKenzie abgelehnt, vielmehr beharrte sie darauf, dass das Angeld – völlig ungesichert – samt Verzugszinsen auf das Kanzleikonto bezahlt werde, so Ortner. Diese Variante war den Käufern zu risikoreich, sie zahlten nicht. Baker & McKenzie-Anwalt Alexander Petsche wundert sich über die Weigerung der Gegenseite, das Angeld zu bezahlen. Der Kaufvertrag sehe diesen Abwicklungsschritt klar vor.

Kein Treuhänder in Sicht

Doch weshalb ist Petsche nicht bereit, die Funktion des Treuhänders zu übernehmen, wo doch damit jedes Problem gelöst schiene? Er vertrete die Verkäufer und wolle daher nicht gleichzeitig der Treuhänder beider Seiten sein, erklärt er. „Das ist auch nicht meine Verpflichtung.“ Unerklärlich ist ihm, „weshalb die Käufer nicht fünf Treuhänder vorschlagen oder einfach das Angeld auf unser Fremdgeldkonto überweisen. Da passiert ja mit dem Geld nichts.“

Eine skurrile Situation: Scheitert die ganze Abwicklung wirklich nur daran, dass sich die beiden Seiten einfach nicht auf einen Treuhänder einigen können?
Petsche widerspricht: „Die Käufer sagen zwar, sie wollen heiraten, doch immer wenn es zum Standesamt geht, zieren sie sich. Die unverständliche Vorgangsweise der Dom Immobilien wirft Fragen auf: Kann es sein, dass sie hier bloß als Zwischenhändler agieren und die Immobilie so rasch wie möglich mit Gewinn weiterverkaufen möchten? Kann es sein, dass derzeit gar nicht genügend Liquidität vorhanden ist, um den Kauf ordentlich und vertragstreu abzuwickeln?“ Unsinn, entgegnet Ortner: „Meine Klientin verfügt über eine rechtswirksame Finanzierungszusage einer heimischen Bank über den gesamten Kaufpreis!“

Hilft alles nichts. Nachdem die Käufer das Angeld nicht fristgerecht gezahlt haben, sei seinen Klienten gar nichts anderes übrig geblieben, als das Rücktrittsrecht auszuüben, sagt Petsche. Gleichzeitig plant er, die vier Mio. Euro gerichtlich einzuklagen. Die Käufer akzeptieren diesen Schritt freilich nicht, sondern klagen ebenfalls: Das Gericht soll feststellen, dass der Vertrag ungeachtet des Rücktritts aufrecht ist.

All das wird dauern. Ein Ende im Kampf um die Ringstraßen-Galerien ist nicht in Sicht.

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