Bawag-Mitteilungen über E-Banking via Mailbox unwirksam

Der Europäische Gerichtshof schloss sich der Rechtsansicht des VKI an.

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun Mitteilungen der Bawag P.S.K. an Kunden über Änderungen zum E-Banking ausschließlich über die E-Banking-Mailbox für unwirksam erklärt und habe sich damit der Rechtsansicht des VKI angeschlossen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitteilte. Die Bawag begrüßt, dass seitens des EuGH eine Vorabentscheidung vorliegt.

Die Bawag werde nun analysieren, wie sie die elektronische Postfachnachricht, deren Anforderungen der EuGH klargestellt habe, künftig verwenden könne, so die Bank in ihrem gestrigen Statement.

Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Auswirkungen könnte diese Entscheidung auf aktuelle Änderungen der Bank, wie etwa Änderungen bei Zugangscode-Verfahren, Habenzinsen und Einführung neuer E-Banking-Bedingungen haben, so der VKI, der im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Bank führt.

Bloße Nachrichten in der E-Banking-Mailbox im Rahmen des E-Banking stellten laut EuGH keine Mitteilung im Sinn der Zahlungsdiensterichtlinie dar, so der VKI. Ein Rahmenvertrag könne daher auf diese Weise nicht geändert werden. Damit die Mitteilungen wirksam werden, müsse die Bank den Kunden zusätzlich davon in Kenntnis setzen, dass Informationen auf der Website vorhanden sind. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2017)


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