Zwangsweise Wohnbauflächen schaffen?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Bei Baulandwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand sollen Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau geschaffen werden. Die Kammer der Ziviltechniker fordert das auch für Privatgrund.

Wien. Leistbares Wohnen ist eines der Themen im neuen Regierungsprogramm: Man will Kapital wie auch Bauland für den sozialen Wohnbau mobilisieren. Kapital, indem Investitionen in gemeinnützige Bauträger attraktiver gemacht werden. Und Bauland durch die Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbares Wohnen.

Letzteres soll nach den Plänen der Regierung schlagend werden, wenn Grundstücke, die der öffentlichen Hand gehören, in Bauland umgewidmet werden. 25 Prozent davon sollen dann zu Vorbehaltsflächen werden, die vorrangig für förderbares Wohnen zur Verfügung stehen. Erst wenn sich innerhalb einer Frist herausstellt, dass kein Bedarf besteht, soll dieses „verpflichtende Anbot“ verfallen.


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