Stiftungen auch als Konzernspitze?

(c) Clemens Fabry
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Das Privatstiftungsrecht in Liechtenstein ist viel liberaler.

Wien. Das neue Regierungsprogramm hat auch den Privatstiftungen einen Absatz gewidmet. Im September 2017 sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer Mobilisierung des Stiftungsvermögens führen sollen. Begünstigte bekommen demnach mehr Einfluss, sofern das dem Willen des Stifters entspricht.

Der Generalsekretär des Verband Österreichischer Privatstiftungen, Christoph Kraus, jubelt: „Damit sind wir in unseren jahrelangen Bemühungen um eine Novelle des Privatstiftungsgesetzes (PSG) einen großen Schritt weitergekommen.“ Vorschläge für eine PSG-Novelle lägen bereits im Justizministerium. Martin Schauer, Professor am Institut für Zivilrecht am Juridicum Wien, hält die Pläne zwar für nichts Neues, begrüßt sie aber ebenfalls: „Damit wird der stiftungsfeindlichen Judikatur des Obersten Gerichtshofs Einhalt geboten.“ Um das PSG tatsächlich zu beleben, müsse allerdings noch mehr passieren: „Man könnte etwa Privatstiftungen als Konzernspitze zulassen. Anders als es die Liechtensteinsche Stiftung vorsieht, können hierzulande Privatstiftungen zwar eine Holding sein, aber nicht aktiv eine Konzernleitungsfunktion ausüben“, sagt Schauer.

Orientierung an Liechtenstein

Überhaupt hält es der Experte für sinnvoll, sich wesentlich mehr als bisher an der Privatstiftung nach liechtensteinischem Recht zu orientieren. Nachdem es steuerrechtlich nun keinerlei Probleme mit Liechtenstein mehr gibt, kommen nun für Österreicher die Vorteile voll zu tragen. In der Praxis könne man beobachten, dass immer mehr Stifter nach Liechtenstein gehen. In den dortigen Stiftungen haben die Begünstigten nämlich viel mehr Rechte. „Sie können etwa auch im Stiftungsvorstand sitzen“, so Schauer. Tatsächlich gibt es in Österreich kaum Neugründungen von Privatstiftungen, vielmehr werden Substiftungen gegründet. „Dabei kommt es freilich zu keiner neuen Kapitalakkumulation, sondern es wird bloß das Kapital von einer Stiftung in die andere transferiert.“ Noch etwas müsste verbessert werden, um die Privatstiftungen in Österreich populärer zu machen: „Steuerrechtlich gibt es viel zu verbessern. Privatstiftungen sind aufgrund der vielen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahren völlig unattraktiv geworden.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2017)


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