Keine dritte Piste für den Flughafen Wien Schwechat

Die Presse (Clemens Fabry)
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt. Die Entscheidung überrascht. Die Richter argumentieren mit den Folgen für den Klimawandel.

Wien. „Tatsächlich überraschend“ sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) Wien, dass die dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat nun nicht gebaut werden dürfe, sagte gestern Abend der Rechtsanwalt des Flughafen Wien, Christian Schmelz in einer ersten Reaktion zur „Presse“: „Meines Wissens ist es erstmalig, dass der Klimaschutz als Argument herangezogen wird, um ein konkretes Vorhaben zu untersagen. Ich glaube, es ist sogar weltweit zum ersten Mal der Fall.“
Das BVwG hatte gestern am frühen Abend mitgeteilt, dass es den Antrag zur Errichtung der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat abgewiesen habe. Das vor zehn Jahren eingereichte Projekt sei „im Zuge des Beschwerdeverfahrens einer neuerlichen umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen“ worden.

Und der zuständige Senat, der aus drei Richtern bestand, ist nach Abwägung der öffentlichen Interessen zum Ergebnis gekommen, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standort- und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf. Durch den Bau der dritten Piste und den erhöhten Flugverkehr würden nämlich die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen, erklärten die Richter. Die positiven Aspekte des Projekts rechtfertigen die hohe zusätzliche CO2-Belastung nicht, so das BVwG. Auch kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern (wie etwa durch die Installation von Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen oder etwa die Umstellung der Wagenflotte auf Elektro-Autos) nicht ausreichend seien.

Diese Argumente kann Anwalt Schmelz nicht nachvollziehen: „Klimaschutz, sofern er den Luftverkehr anbelangt, kann man nur mit Regelungen über den Luftverkehr bzw. die Luftfahrzeuge beeinflussen, aber doch nicht mit dem Verbot einer dritten Piste. Die Flugzeuge werden damit doch nicht weniger. Es wird ja nicht weniger geflogen werden. Die Flugzeuge landen halt nur anderswo, in München, in Frankfurt oder in Bratislava. Man dürfte dann weltweit keinen Flughafen mehr bewilligen. Mir ist nicht klar, was diese Entscheidung für den Klimaschutz bringen soll.“

Flughafen will den VwGH anrufen

(c) Die Presse

Insgesamt hatte sich das BVwG mit 28 unterschiedlichen Beschwerdeführern (Privatpersonen, Bürgerinitiativen sowie der Stadt Wien) auseinandergesetzt. Die Stadt Wien stand dem Großvorhaben positiv gegenüber. Allerdings pochten ihre Vertreter darauf, dass die Betroffenheit der Menschen vom Gesamtfluglärm minimiert werden müsse.

Die dritte Piste

Gegen die Entscheidung des BVwG ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Das BVwG hielt nämlich fest, dass sich im gesamten Verfahren keine grundsätzlichen Rechtsfragen gestellt hätten und ließ daher eine ordentliche Revision nicht zu. Der Flughafen will sich dennoch wehren und sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden, teilte ein Sprecher noch gestern mit. Das kann er im Zuge einer außerordentlichen Revision machen. Allerdings behandelt der VwGH solche Revisionen nur, bei denen die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage von „grundsätzlicher Bedeutung abhängt. Das verneinte der VwGH aber bisher in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle. Die dritte Start- und Landepiste sollte 3.680 m lang und 60 m breit werden und im Abstand von ca. 2.400 m parallel zur bestehenden ersten Piste am Flughafen Wien-Schwechat errichtet werden. Dafür müsste etwa die Landesstraße B 10 auf 7,5 km Länge verlegt werden. Durch die Trassenverlegung würde die Wegstrecke zwischen Schwechat und Schwadorf um ca. 1,7 km verlängert.

Der Flughafen argumentiert mit wachsenden Flugbewegungen. Nach der im Erkenntnis zitierten Verkehrsprognose liegt der Verkehrsbedarf in Wien im Jahr 2025 bei 37 Millionen Passagieren und 415.000 Flugbewegungen. Dies entspreche einem Wachstum gegenüber 2008 von 87 Prozent bei den Passagieren bei einer Wachstumsrate von durchschnittlich 3,8 Prozent pro Jahr, und 42 Prozent bei den Flugbewegungen, was eine durchschnittliche Wachstumsrate von 2,1 Prozent pro Jahr ergibt. Ein Großteil des Passagierwachstums werde zwar durch eine steigende Flugzeuggröße beziehungsweise durch eine steigende Anzahl von Passagieren pro Flug erzielt.

Dennoch seien die Steigerungen bei der Anzahl der Flugbewegungen so groß, dass im Jahr 2025 ein Kapazitätsbedarf von 100 planbaren Flugbewegungen pro Stunde bestünde. Dies sei mit dem bestehenden Pistensystem nicht leistbar. Zum Vergleich: 2016 wurden 23,4 Millionen Passagiere abgefertigt.

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