Linzer Umwelt-Juristin sieht in Entscheidung "wegweisendes Urteil"

Flugzeug auf der Landebahn eines Flughafens
Flugzeug auf der Landebahn eines Flughafenswww.BilderBox.com
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Sie würde es kritisieren, wenn es der VwGH aufhebe und es als Fauxpas am Klimaschutzziel erachte, sagte die Linzer Uni-Professorin Wagner.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien zu untersagen, sei ein "wegweisendes Urteil", sagt Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht der Universität Linz. Noch nie sei ein Projekt mit Hinweis auf den Klimaschutz untersagt worden. "Ehrlich gesagt hat man in der Umweltwissenschaft schon lange auf diesen Schritt gewartet".

In der Umweltwissenschaft habe man schon lange erwartet, "dass endlich einmal ein Urteil sagt, der Klimaschutz ist ernst zu nehmen". Aus Sicht Wagners ist das Urteil "sehr gut begründet, rechtlich haltbar und in Ordnung". Wie aber die Höchstgerichte, die der Flughafen Wien anrufen will, urteilen werden, sei eine andere Sache. "Es müsste halten, aber die Erfahrung der Vergangenheit in großen, volkswirtschaflich bedeutenden Fällen zeigt, dass solche Prognosen auch fehlliegen können". Ihre Position sei aber klar: "Ich würde es kritisieren, wenn es der VwGH aufhebt, und würde es als Fauxpas am Klimaschutzziel erachten". Bedauerlicherweise seien die Klimaschutzziele als "soft Law" verankert, bisher seien nur Projekte unter Hinweis auf Klimaschutz genehmigt worden (etwa Wasserkraftprojekte), nie aber untersagt.

Flughafen Wien - Geplante dritte Piste
Flughafen Wien - Geplante dritte Piste(c) APA

"CO2-Ziele würden torpediert"

Das BVwG habe sein Urteil ausdrücklich mit dem im Luftfahrtgesetz verankerten öffentlichen Interesse begründet. Daher könne man es nicht eins zu eins auf große Industrieprojekte umlegen, wo es um den Umweltschutz gehe. "Es wäre völlig falsch, das zu dramatisieren" und von einem "Investitionsstopp" zu sprechen: "Das gibt das Urteil nicht her". Im Luftfahrtgesetz seien die öffentlichen Interessen nicht beschränkt. Das Gericht habe seine Argumente zur dritten Piste nicht auf den Umweltschutz abgestellt, was es hätte tun können. Sondern das Gericht habe festgehalten, dass mit dem Projekt das öffentliche Interesse an der Absenkung der im Vertrag von Paris verankerten CO2-Senkungsziele torpediert würde. "Aus meiner Sicht ist das Gericht sogar verpflichtet, so zu argumentieren, denn das Gericht muss das Gesetz anwenden" und dies sehe eben die CO2-Reduktion vor.

Flughafen Wien � Verkehrszahlen seit 2000
Flughafen Wien � Verkehrszahlen seit 2000(c) APA

Das Gericht hat festgehalten, dass laut Klimaschutzgesetz der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors in Österreich bis 2020 um 2,25 Prozent sinken sollte. Mit dem Bau und Betrieb der dritten Piste würde aber der Ausstoß Österreichs um 1,79 Prozent bis 2,02 Prozent steigen. Diese Entwicklung sei in die Erwägungen einzubeziehen, auch wenn dies im Verfahren bisher nicht geschehen sei. Dieser Anstieg lasse sich aber nicht reduzieren "Das Vorhaben zu Errichtung und Betrieb der dritten Piste widerspricht den öffentlichen Interessen des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes", heißt es im Urteil.

(APA)

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