Wundinfektion: Versicherung muss zahlen

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Symbolbild KrankenhausDie Presse/Eva Rauer
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Unfallversicherung muss für seltene Folgen zahlen.

Wien. Ein Mann hatte bei einem Hallenfußballspiel Pech: Er traf nicht den Ball, sondern stieß mit seinem linken Fuß gegen eine Sprossenwand. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu, er riss sich einen Teil des Zehennagels ab und sein Nagelbett blutete. In weiterer Folge kam es zu einer seltenen, lebensgefährlichen Wundinfektion. Um den Sportler zu retten, musste ihm das linke Bein oberhalb des Kniegelenks amputiert werden.

Daraufhin begehrte der Mann Leistungen von seiner Unfallversicherung. Doch ist eine derart seltene Wundinfektion noch als Unfallfolge zu qualifizieren und ein Schaden, für den die Versicherung zu zahlen hat? Nein, so der Standpunkt der Versicherung.

So kam es zu einem Rechtsstreit, der vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) endete. Der sah den Kläger im Recht: Eine Wundinfektion und eine Amputation einer Gliedmaße nach einer an sich geringfügigen Verletzung sind zwar keine üblichen, aber auch keine außerhalb jeder Lebenserfahrung liegenden Unfallfolgen.

Allerdings stand im Versicherungsvertrag, dass erlittene Wundinfektionen, die Folge eines Unfalls sind, nicht versichert seien. Doch das hatte die Versicherung gar nicht eingewandt. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2017)


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