Urteil der Woche

Volle Haftung für Polizeihund Chuck

Symbolbild Hund
Symbolbild Hund(c) Clemens Fabry
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Die Halterin der von Chuck verletzten Katze klagte das Land und bekam nun auch in zweiter Instanz recht.

Kater Tiger ist alt. Seit 14 Jahren gehört er zur Familie der Klägerin. Das Land Niedersachsen wiederum ist Halter des polizeilichen Diensthundes Chuck. Ihn hat ein Polizeibeamter des Landes in seiner Obhut. Eines Tages ging dessen Ehefrau mit Chuck in der Nähe des Grundstücks der Katzenhalterin spazieren. Der Polizeihund witterte Katerduft, sprang über die Grundstücksmauer und attackierte Tiger aufs Härteste. Der Arme erlitt durch die Bisse „diverse Verletzungen“, wie eine Rippenfraktur. Aus der offenen Bauchdecke des Tieres traten Darmschlingen aus.

Doch – man glaubt es kaum – Tigers Leben konnte gerettet werden. Dazu waren allerdings mehrere Operationen in einer Tierklinik in Braunschweig von Nöten. Insgesamt liefen Kosten von über 4000 Euro auf. Das Land Niedersachsen konnte so viel Kater-Liebe nichts abgewinnen und überwies der Frau nur die Hälfte des Betrages. Das Argument: Die tierärztlichen Kosten seien im Hinblick auf Alter und Wert des Tieres zu hoch.

Die Tiger-Halterin klagte das Land daraufhin und bekam nun auch in zweiter Instanz recht. Die Heilbehandlung eines Tieres sei nicht schon dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteige, befand das Landesgericht Hildesheim. Überdies verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Und es liege auch kein Mitverschulden der Klägerin vor: Kater Tiger habe sich zum Zeitpunkt des Angriffs friedlich und nichts ahnend auf „seinem“Grundstück befunden und mit einem Übergriff eines Diensthundes des Landes Niedersachsen nicht rechnen müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2017)


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