„Discovery“-Verfahren vor Schiedsgerichten sind üblich – und gefürchtet.
Sind Unternehmen international tätig, gehört es ab einer bestimmten Größenordnung und Komplexität der Vertragsbeziehungen zum Standard, Schiedsklauseln zu vereinbaren. Die Geschäftspartner erklären damit, bei künftigen Streitigkeiten ein Schiedsgericht anzurufen.
In Friedenszeiten denkt niemand gern an Schwierigkeiten. Dennoch lohnt es sich, die Formulierung der Schiedsklausel gut zu überlegen und stets im Hinterkopf zu haben, dass sie schlagend werden könnte. Insbesondere kontinentaleuropäische Unternehmen mussten nämlich im Zuge von Schiedsverfahren immer wieder unvorbereitet mit den „discovery“-Regeln Bekanntschaft machen. Sie kommen häufig in Schiedsverfahren zur Anwendung, sagt Michael Hofstätter, Rechtsanwalt bei Konrad & Partners.