Verkaufsstopp für Diesel-Autos von deutschem Gericht abgelehnt

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Eine Umweltorganisation ist mit einer einstweiligen Anordnung abgeblitzt. Das deutsche Kraftfahrbundesamt könne nicht zu vom EU-Recht abweichenden Werten verpflichtet.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Verkaufsstopp für Diesel-Autos mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Den Beschluss vom Vortag teilte das deutsche Gericht am Dienstag mit. Die Umweltorganisation BUND hatte eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt. Damit wollte der BUND gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von Diesel-Neuwagen der Abgasnorm Euro 6 verbietet, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten EU-Verordnung überschreiten. Viele Autos halten diese Grenzwerte unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die herangezogene EU-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Die Euro 6-Diesel hätten bestehende Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationaler Ebene das KBA dazu verpflichten, weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen, weil das von EU-Recht abweichen würde.

Das KBA selbst hatte die Forderung des BUND bereits im November abgelehnt, mit dem Antrag vor dem Verwaltungsgericht wollte die Umweltorganisation die Behörde gerichtlich zur Umsetzung zwingen. Gegen die Ablehnung kann der BUND Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

(APA/dpa)


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