Urteil gegen Fitnessstudio

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Themenbild: Fitnessstudio(c) Clemens Fabry
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33 Vertragsklauseln sind laut OLG Linz unzulässig.

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums das Fitnessstudio Happy-Fit wegen einiger Vertragsklauseln verklagt, unter anderem wegen der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese sei zu lang, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Linz.

Bei insgesamt 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet – unter anderem beim Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft. Auch eine Klausel, dass über Nacht verschlossenen Spinde am Folgetag generell geöffnet und der Inhalt entsorgt werde, ist laut OLG unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2017)

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