VisiCare-Pleite: Schuld war ein Fehlurteil

Symbolbild: Pflegepersonal
Symbolbild: Pflegepersonal(c) Clemens Fabry
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VwGH: Pflege-Vermittler war kein "Arbeitgeber".

An VisiCare erinnert sich heute kaum mehr jemand, vor Jahren wirbelte die Pleite dieser Firma jedoch viel Staub auf. VisiCare vermittelte freiberufliche Pflegefachkräfte an Krankenhäuser und Pflegeheime – bis Finanzamt und Bundesfinanzgericht zum Schluss kamen, es handle sich nicht um Freiberufler, sondern um Leiharbeiter. Die Folge: Millionen-Nachforderungen an Sozialabgaben.

VisiCare erhob dagegen zwar ein Rechtsmittel, der Revision wurde aber keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Nachforderungen wurden also fällig – und das Unternehmen insolvent.


Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) über die Revision entschieden. Er beurteilte den Sachverhalt konträr: Sollten überhaupt Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben, sei die Arbeitskraft nicht VisiCare geschuldet gewesen, sondern, wenn überhaupt, den Krankenanstalten. Fazit: VisiCare war nicht Arbeitgeber, also auch nicht Steuerschuldnerin.

Dem Unternehmen nützt das nichts mehr. Aber immerhin seien Geschäftsführer und Gesellschafter jetzt von drohenden Haftungsansprüchen befreit, sagt VisiCare-Anwalt Franz Althuber. Er beklagt jedoch ein Rechtsschutzdefizit: dass über die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels das Bundesfinanzgericht selbst zu entscheiden hatte und nicht der VwGH. Wäre die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden, gäbe es das Unternehmen wohl noch, es würde vielleicht Gewinne machen, Steuern zahlen, ...

Und jetzt? Jetzt könnten die Kosten bei den Krankenanstalten und Pflegeheimen hängenbleiben. Im Endeffekt: beim Steuerzahler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2017)

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