Wenn Flugtiere mit Flugzeugen kollidieren

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Keine Entschädigung für Verspätung, sagt der EuGH.

Wien. Ist es ein „außergewöhnlicher Umstand“, wenn ein Vogel gegen ein Flugzeug kracht? Diese spitzfindige Frage steckt hinter einem viel beachteten Urteil des EuGH. Der Anlass: Ein tschechisches Ehepaar wollte von Bulgarien heim nach Ostrava fliegen. Beim Landeanflug zum Zwischenstopp in Brno kam es zur kurzen Kollision. Die Fluggesellschaft Sunwing forderte eine gründliche Prüfung wegen möglicher Schäden an der Maschine, was den Weiterflug um über fünf Stunden verzögerte. Das EU-Recht sagt: Ab drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu – außer bei außergewöhnlichen Umständen.

Die Fluglinie wollte nicht zahlen (es ging um umgerechnet 255 Euro). Das Ehepaar klagte. Das Gericht in Prag reichte den heißen Erdapfel an den EuGH weiter. Dessen Generalanwalt Yves Bot hielt den Vorfall für „alles andere als ungewöhnlich“. Allein in Frankreich geraten pro Jahr 700 Vögel in Triebwerke oder krachen gegen die Windschutzscheibe des Cockpits. Vor allem Flughäfen bemühen sich mit vielen Maßnahmen, Vögel zu vertreiben.

Gegen den Generalanwalt

Aber, selten genug: Die Richter in Luxemburg folgten den Empfehlungen des Generalwalts nicht. Sie entschieden im Grundsatz für die Fluglinie. Die Begründung: Gewöhnlich sei ein Ereignis dann, wenn es im Einflussbereich der Fluglinie liegt – also etwa bei jeder Art von technischem Mangel an der Maschine. Im Gegenzug gilt als außergewöhnlich, was höhere Gewalt und nicht vorhersehbar ist: Streiks, Terroranschläge, eine Gewitterzone, ein Vulkanausbruch in Island. Oder eben ein Vöglein – ganz egal, wie oft oder wie selten solche Begegnungen vorkommen.

Ganz verloren haben die Kläger aber noch nicht: Der Flughafen hatte die Maschine freigegeben. Die geforderte zweite Kontrolle durch einen externen Techniker, der extra anreisen musste, wäre nicht nötig gewesen. Jetzt ist nur noch zu klären: Überschritt diese Extra-Verspätung das EU-Limit von drei Stunden? (gau)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2017)

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