EuGH ebnet Weg für Veto-Recht gegen Freihandelsabkommen

Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.

Die Pläne der Europäischen Union für umfassende Freihandelsabkommen haben vor dem höchsten Gericht der Staatengemeinschaft einen Dämpfer erhalten. Der Gerichtshof der EU (EuGH) erklärte am Dienstag, dass Teile des Abkommens mit Singapur der Zustimmung der Mitgliedsländer benötigten. Deshalb könne es in seiner aktuellen Form nicht von der EU allein abgeschlossen werden. Die Grünen im EU-Parlament begrüßten die Einschätzung des Gerichts. Die deutsche Industrie forderte ein Ende des Kompetenzgerangels auf EU-Ebene.

Die Luxemburger Richter schlossen sich mit ihrem Gutachten Generalanwältin Eleanor Sharpston vom Dezember an. Damit könnte die Ratifizierung von Handelsabkommen durch alle nationale Parlamente statt nur durch die Mitgliedsländer im EU-Rat sowie dem EU-Parlament nötig werden, wenn der Vertrag möglichst viele Bereiche abdeckt. Im Herbst war der Handelsvertrag der EU mit Kanada (Ceta) beinahe am Widerstand der belgischen Region Wallonien gescheitert.

Der EuGH machte zwei Bereiche im Regelwerk mit Singapur aus, die nicht allein von der EU beschlossen werden dürften: Sogenannte Portfolio-Investitionen in Unternehmen sowie die Vorgaben zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Die EU-Kommission hatte den Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt, nachdem sie sich 2013 mit Singapur grundsätzlich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt hatte. Nach Meinung der Brüsseler Behörde müssen nur EU-Parlament und EU-Rat der Vereinbarung zustimmen, nicht aber die Parlamente der Mitgliedsländer. Dem widersprachen die EU-Staaten und erhielten nun vor dem EuGH Recht.

Option: Aspekte ausklammern

Die Grünen-EU-Fraktionschefin Ska Keller begrüßte die Entscheidung als Dämpfer für die Kommission: "Der Verhandlungsprozess von Freihandelsabkommen ist zurzeit alles andere als demokratisch." Keller kritisierte, dass das EU-Parlament die demokratische Kontrolle nicht ausreichend erfüllen könne, weil es größtenteils von den Verhandlungen ausgeschlossen werde und kaum Einblick in die Dokumente erhalte. Die Kontrolle müssten nun behelfsmäßig die nationalen Parlamente übernehmen. Die Grünen wollten sowohl Ceta als auch das mittlerweile auf Eis gelegte Abkommen mit den USA (TTIP) verhindern.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) forderte, die EuGH-Entscheidung zum Anlass zu nehmen, das Kompetenzgerangel in der EU-Handelspolitik zu beenden: "Jahrelange Hängepartien in der Ratifizierung sind schädlich. Sie verunsichern Unternehmen und Verbraucher", erklärte der BDI.

Als ein Ausweg aus den Vorgaben des EuGH gilt die Möglichkeit, das die EU-Kommission Handelsvereinbarungen mit Drittstaaten weniger ambitioniert gestaltet und einzelne Aspekte, die in nationales Recht eingreifen, zunächst ausklammert.

Auch als Antwort auf die protektionistischen Töne von US-Präsident Donald Trump strebt die EU möglichst rasche und umfassende Freihandelsabkommen mit Japan, Mexiko und den Mercosur-Staaten Südamerikas an. Großbritannien will nach dem EU-Austritt ebenfalls so schnell wie möglich ein weitreichendes Handelsabkommen mit dem weltgrößten Binnenmarkt abschließen.

(APA/dpa/Reuters)

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