Behördenfehler kostete Familie ihren Urlaub

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Symbolbild. (c) imago/Kraehn (imago stock&people)
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Eine Familie aus Nürnberg erlebte am Frankfurter Flughafen ein Horrorszenario. Dorthin waren sie gefahren, um ihre zweiwöchige Reise in die USA anzutreten.

Doch als sie ihre Reisepässe zeigten, wurde Mutter und Tochter zu ihrem großen Entsetzen der Abflug verwehrt. Ihre Pässe waren nämlich als gestohlen gemeldet worden, beide wurden per weltweiter Fahndungsliste gesucht.

Wie das möglich war? Mutter und Tochter hatten rechtzeitig vor ihrer Reise neue Pässe beantragt und abgeholt. Doch zuvor dürfte ein Fehler passiert sein. Die Bundesdruckerei hatte sie als gestohlen gemeldet, nachdem die Gemeinde offenbar vergessen hatte, den Empfang der Pässe zu quittieren. So kam es zu dem Wirrwarr. Und der kostete die enttäuschte Familie übrigens eine Menge Geld. Wer so kurzfristig eine Reise absagt, hat hohe Stornokosten zu berappen. Im konkreten Fall waren es weit über 4000 Euro.


Die Familie sah verständlicherweise die Schuld nicht bei sich. Sie habe die Reise aufgrund höherer Gewalt kündigen müssen. Der Reiseveranstalter hätte daher die hohen Stornogebühren gar nicht verlangen dürfen. Mit ihrer Klage gegen den Reiseveranstalter zogen sie durch alle Instanzen. Nirgends hatten sie Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte kürzlich klar, dass unter höherer Gewalt Naturkatastrophen oder staatlich verhängte Reisebeschränkungen zu verstehen seien. Ein Fehler der Behörde falle nicht darunter. Probleme mit dem Reisepass seien den Reisenden zuzurechnen und würden nicht in die Sphäre des Reiseveranstalters fallen.

Ob sich die reiselustige Familie nun bei der Behörde und/oder der Bundesdruckerei schadlos halten wird, ist derweil nicht bekannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2017)

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