Bald höhere Schwellen für Prospektpflicht

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Der EU-Rat hat ein neues Prospektregime beschlossen, das den Kapitalmarktzugang erleichtern soll.

Wien.Kleinere und mittlere Unternehmen können in absehbarer Zeit auf Erleichterungen beim Kapitalmarktzugang hoffen: Die EU ist dabei, ein einheitliches Prospektregime auf den Weg zu bringen, und lockert im Zuge dessen auch die Prospektpflicht. Ein entsprechender Ratsbeschluss für eine neue Prospekt-Verordnung fiel am 16. Mai, in Kraft treten wird die neue Verordnung zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung, also wohl im Lauf des Jahres 2019. Das neue Prospektregime wird dann in den EU-Ländern unmittelbar wirksam.

Ändern wird sich unter anderem die Schwelle, ab der ein Wertpapierprospekt zu erstellen ist: Sie wird von derzeit 250.000 Euro auf Emissionen im Gesamtgegenwert von einer Million Euro innerhalb von zwölf Monaten angehoben. Emissionen in dieser Größenordnung werden damit für die Emittenten einfacher und billiger. Die Mitgliedsstaaten können diese Grenze sogar noch weiter erhöhen, und zwar auf bis zu acht Millionen Euro. Ausgeweitet werden auch bestimmte Ausnahmen von der Prospektpflicht für Unternehmen, die bereits am Kapitalmarkt sind. Emittenten, die bereits strikten Transparenzvorschriften unterliegen, solle das die Aufnahme von weiterem Kapital erleichtern, sagt Rechtsanwalt Stephan Pachinger, Partner bei Freshfields in Wien. Die Prospekt-Verordnung sieht hierfür das Instrument des „einheitlichen Registrierungsformulars“ und des „vereinfachten Prospekts“ vor.

Die bestehende Prospektausnahme für Emissionen mit 100.000-Euro-Stückelung hätte dagegen ursprünglich wegfallen sollen; diese Idee wurde jedoch wieder verworfen, die Prospektausnahme bleibt künftig bestehen.

Präzisere Informationen

Änderungen gibt es jedoch auch für Emissionen, die weiterhin der Prospektpflicht unterliegen. Unter anderem soll die Prospektzusammenfassung künftig anders gestaltet werden, und zwar, wie Pachinger sagt, „vom Umfang und Inhalt her kürzer und präziser“. So müssen nicht mehr alle Risikofaktoren aufgelistet werden, sondern nur noch die 15 wesentlichsten – das heißt, die Emittenten müssen eine Gewichtung vornehmen. Das Ziel sei eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit, sagt der Jurist. Für künftige Streitfälle mit Anlegern bedeutet das freilich auch, dass man es Emittenten nicht mehr von vornherein wird zum Vorwurf machen können, wenn irgendein Risikofaktor in der Zusammenfassung nicht eigens erwähnt wurde.

Was bedeutet das für den Anlegerschutz? „Ein Spannungsfeld wird bleiben, das bekommt man nicht weg“, räumt Pachinger ein. Die Verantwortung für die vollständige Information von Privatanlegern wird sich wohl noch stärker auf die Berater verlagern. Aber auch die Anleger selbst sieht Pachinger in der Pflicht: Aus seiner Sicht sollten sie sich ausreichend Zeit nehmen, um sich über grundlegende Risiken der einzelnen Anlageformen zu informieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2017)

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