Über Krankenstand entscheidet Arzt und nicht Arbeitgeber

Fotograf im Auto / man photografing from car
Fotograf im Auto / man photografing from carBilderbox / United Archives / pi
  • Drucken

Ein Arbeitgeber entließ eine Beschäftigte im Krankenstand, die ein Konzert ihres Lebensgefährten besucht hatte. Das Gericht entschied nach Klage für die Arbeitnehmerin.

Eine Beschäftigte war wegen Burnout und Depression im Krankenstand. Die krankschreibende Ärztin habe der Frau geraten habe, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, Sport zu treiben, auszugehen und sich ja nicht einzuigeln, berichtet die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung. Die Medizinerin ließ ihr die Ausgehzeiten offen, sie sei ja nicht bettlägerig und solle tun, was ihr guttue. Diesem Rat folgend besuchte die Krankgeschriebene ein Konzert ihres Lebensgefährten. Dort wurde sie von einem durch den Arbeitgeber beauftragen Detektiv fotografiert. Der Arbeitgeber entließ sie daraufhin fristlos.

Die AK Wien konnte vor Gericht nachweisen, dass die Hausärztin der Arbeitnehmerin volle Ausgehzeiten zuerkannt hatte und ihr Verhalten ihrer Genesung zuträglich war. Die Arbeitnehmerin nahm ihre Therapie ernst und befolgte auch alle anderen Empfehlungen ihrer Ärztin. Es lässt sich deshalb nicht ableiten, dass die Arbeitnehmerin ihren Krankenstand bewusst verlängert oder vorgetäuscht hätte – das sah auch das Gericht so. Der Frau wurden in 2. Instanz über 25.000 Euro als Entschädigung zugesprochen.

(red.)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.