1117 Befristungen en suite sind wohl doch zu viel

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Gereatric nurse supporting week patient model released Symbolfoto property released PUBLICATIONxINxG(c) imago/Westend61 (Fotoagentur WESTEND61)
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Frankreich feiert Exzesse bei befristeten Verträgen.

Es gibt immer einen Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. In der Causa Sylvia Rausa war dieses Fass ungewöhnlich groß: Zwölf Jahre lang hat sich die französische Krankenschwester immer wieder vom gleichen Arbeitgeber befristet anstellen lassen. 1117 Verträge legte ihr die Sozialversicherung der Minenarbeiter zur Unterschrift vor, im Schnitt 93 pro Jahr, zuweilen im Tagestakt. Das ist auch in Frankreich, wo es immer wieder zum Missbrauch bei Befristungen kommt, ein Rekord.

Rausa kümmerte sich um Patienten, putzte, schob Nachtdienste. Um eine fixe Stelle zu bekommen, machte sie eine Ausbildung zur Pflegerin. 2014 erhielt sie ihr Diplom – und saß auf der Straße: Ihr Arbeitgeber ersetzte sie durch eine Externe. Da war er, der Tropfen: Rausa klagte auf ungerechtfertigten Bruch des Beschäftigungsverhältnisses und 100.000 Euro Entschädigung. Nun beginnt der Prozess am Arbeitsgericht.

Wie ist die Rechtslage in Frankreich? Eigentlich darf ein befristeter Vertrag nur zwei Mal verlängert werden. Aber es gibt Ausnahmen: Anstellungen von Saisonarbeitern und von Ersatzkräften für abwesende Mitarbeiter. Mit Letzterem rechtfertigt sich der Arbeitgeber: Die befristet Beschäftigte sei eben immer nur für Kolleginnen im Krankenstand oder auf Urlaub eingesprungen. Und deshalb sei er auch nach zwölf Jahren Zugehörigkeit zu nichts verpflichtet. Frei wie der Wind, auf beiden Seiten. Damit dürfte der Beklagte aber nicht durchkommen: In drei ähnlichen Fällen musste der Arbeitgeber zahlen. Und dabei ging es dort nur um rund 100, um 184 und um 215 Befristungen in Folge – also wirklich nicht der Rede wert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2017)

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