Urteil der Woche

Berliner Polizei legt auf Größe Wert

Symbolbild Polizistin
Symbolbild Polizistin(c) imago/Ralph Peters (imago stock&people)
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Es ist immer bitter, wenn man sich um den Traumjob bewirbt und ihn nicht bekommt. Umso mehr, wenn es nicht an fachlichen Fähigkeiten oder sozialer Kompetenz scheitert, sondern an Äußerlichkeiten.

So ist es einer 20-jährigen Frau in Berlin ergangen, die dort bei der Kriminalpolizei zu arbeiten beginnen wollte. Doch der Berliner Polizeipräsident lehnte ihre Bewerbung mit der Begründung ab, die 154 Zentimeter große Frau unterschreite die für die Laufbahn einer Kriminalpolizistin vorgegebene Mindestgröße von 160 Zentimetern.

Die Frau wollte ihre Ablehnung nicht akzeptieren und klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Berlin. Ihre gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst stehe außer Frage, argumentierte sie. Die Größe von Frauen zu einem Einstellungskriterium zu machen stelle eindeutig eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.

Das VG Berlin teilte ihre Auffassung allerdings nicht und wies ihre Klage ab: Es sei schon Sache des Dienstherrn, die Eignungs-, Befähigungs- und Leistungskriterien festzulegen, die aus seiner Sicht maßgeblich seien. Schließlich könne er einschätzen, welche Aufgaben ein Dienstnehmer typischerweise zu erfüllen habe. Die Festlegung einer Mindestgröße für Frauen sei sachgerecht, denn für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen sei sie Voraussetzung. Polizistinnen unter 160 cm könnten aufgrund ihrer Größe als unterlegen wahrgenommen und gerade deshalb bevorzugtes Ziel von Gewalt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hofft nun, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht zu bekommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2017)

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