Zinsuntergrenzen: OGH-Rechtsprechung verfestigt sich

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Das Höchstgericht bestätigte neuerlich, dass bei variablen Krediten die Zinsen bis auf Null sinken können. Banken dürfen sie nicht einseitig bei der Höhe der Marge einfrieren.


Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat seine Rechtsprechung zu einseitig festgesetzten Zinsuntergrenzen bei variablen Krediten neuerlich bekräftigt. Wird der Referenzzinssatz (z. B. Euribor) negativ, steht der Bank demnach keine Mindestverzinsung in Höhe der vereinbarten Marge zu, entschied er auch in einem weiteren Fall. Die Kreditzinsen können demnach bis auf Null sinken – allerdings nicht darunter, die Bank muss ihren Kreditkunden somit keine Negativzinsen zahlen.

Die neue Entscheidung (8Ob107/16t) betrifft die Hypo Bank Burgenland, Anlass war eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des Sozialministeriums. Ein gleichlautendes Urteil erging kürzlich, wie berichtet, gegenüber der Hypo Bank Tirol. Zuvor hatte der OGH auch bereits in einem Einzelfall, bei dem ein Bankkunde als Kläger auftrat, entschieden, dass die Bank den Indikator nicht einseitig beim Wert von Null einfrieren darf, um sich den vereinbarten Aufschlag als Mindestzinssatz zu sichern.

Weiteres Verfahren anhängig

Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass auch andere Banken, die bei variablen Kreditverträgen den Aufschlag ab Beginn 2015 verrechnet haben, ohne den negativen Indikator abzuziehen, zu viel an Zinsen erhalten haben und diese zurückzahlen müssen. Der VKI hat einen Musterbrief aufgelegt, mit dem Kunden solche Zinsen zurückfordern können.

Vertreter der Banken betonten bislang, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handle und jeder Sachverhalt gesondert zu prüfen sei. Die Bankenseite setzt nach wie vor Hoffnungen in weiteres, noch anhängiges Verfahren - in diesem hat die Bank damit argumentiert, dass bei einem völligen Wegfall der Marge die Geschäftsgrundlage für den Kredit gestört sei. Wie der OGH das beurteilen wird, ist offen.

Die Hypo Bank Tirol, gegen die das erste Urteil aus einer Verbandsklage ergangen war, hat laut der AK Tirol inzwischen mitgeteilt, dass sie zuviel verrechnete Zinsen automatisch rückerstatten wird.

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