Grazer Rabattfirma Lyoness blitzt beim OGH ab

Elke Mayr / WB
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61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten "erweiterten Mitgliedsvorteilen" aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 sind gesetzeswidrig.

Im Streit um die früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Grazer Rabattfirma Lyoness hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten "erweiterten Mitgliedsvorteilen" aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig und bestätigte damit das Urteil des OLG Wien.

"Die Konsequenz ist, dass Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zu Grunde liegen, unwirksam sind und damit, aus unserer Sicht, die Rechtsgrundlage für die Zahlungen wegfällt. Lyoness muss daher das Geld plus Zinsen zurückzahlen", so die Leiterin der Abteilung Sammelaktion beim VKI, Ulrike Wolf, in einer Aussendung am Donnerstag.

In der Klage des VKI ging es um Klauseln rund um die "erweiterten Mitgliedsvorteile", die Einkaufsgemeinschaft (Cashback-Karte) war davon nicht betroffen. Lyoness nimmt das OGH-Urteil zur Kenntnis und betont in einer Aussendung, dass die beanstandeten Klauseln seit 2014 nicht mehr verwendet werden. Das Unternehmen will Forderungen von Mitgliedern auf direktem Weg erledigen.

Wie viele Geschädigte es gibt, ist laut VKI nicht klar. Man wird aber "von Tausenden sprechen können", sagte Wolf zur APA und kritisiert, dass Altlasten noch nicht saniert worden seien. Selbst jüngst hätte es noch Beschwerden gegeben, dass Lyoness nichts zurückzahle. "Viele werden auch nur mit geringen Beträgen abgespeist."

Der VKI und das Sozialministerium starten eine Sammelaktion zur Durchsetzung von potenziellen Ansprüchen, eine kostenlose Teilnahme soll ab dem 25. Juli 2017 auf www.verbraucherrecht.at möglich sein.

(APA)

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