Verstoß Österreichs bei Direktvergabe an Staatsdruckerei bleibt unbestraft

Elke Mayr / WB
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Die EU-Kommission hatte eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Die EuGH-Generalanwältin will von einer Bestraftung allerdings nichts wissen.

EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott sieht einen Verstoß Österreichs bei der Direktvergabe von Aufträgen an die private Staatsdruckerei, gleichzeitig tritt sie in ihrem Schlussantrag dafür ein, die Klage der EU-Kommission in diesem Fall zurückzuweisen. Grund sei der geringe Auftragswert.

Allerdings bestehe keine sicherheitspolitische Rechtfertigung für die kategorische Weigerung Österreichs, neben seinem "historischen" Dienstleister Staatsdruckerei auch noch andere Unternehmen als Auftragnehmer in Erwägung zu ziehen, heißt es in dem am Donnerstag ergangenen Schlussantrag.

Zur Kommissionsklage wird festgestellt, dass der geschätzte Wert des Auftrags zum Druck von Pyrotechnik-Ausweisen nur 56.000 Euro betragen habe und somit die Schwellenwerte der Vergaberichtlinie für öffentliche Dienstleistungsaufträge deutlich unterschritten worden sei. Damit sei keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens gegeben gewesen. Die Kommission habe auch nicht erläutert, inwieweit ausgerechnet für den Druck österreichischer Pyrotechnik-Ausweise, die nach den unbestrittenen Angaben Österreichs zu einer Stückzahl von 400 pro Jahr und zu einem Stückpreis von 35 Euro hergestellt würden, ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse bestehen sollte.

Die Kommission hatte Österreich einen Verstoß gegen EU-Recht vorgeworfen, weil österreichische öffentliche Auftraggeber ohne Durchführung von Vergabeverfahren die Österreichische Staatsdruckerei GmbH mit der Herstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Führerscheinen und anderen Dokumenten beauftragt haben, die eine Geheimhaltung oder die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften erforderten. Ein Verstoß liege zudem darin, dass nach österreichischem Recht öffentliche Auftraggeber verpflichtet seien, derartige Aufträge ausschließlich der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH, ein Privatunternehmen, zu erteilen. Die Kommission hatte daher eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich beim Gerichtshof erhoben.

Die EuGH-Generalanwältin erklärte zu den Verfahrenskosten, dass die Republik Österreich ihre eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten der EU-Kommission tragen soll. Der Brüsseler Behörde falle somit ein Viertel ihrer eigenen Kosten zur Last. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. In vier von fünf Fällen folgt das Urteil dem Schlussantrag.

(APA)

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