Vereinsmeierei der Woche

Sind Frauenchöre diskriminierend?

Symbolbild Frauenchor
Symbolbild Frauenchor(c) Imago/Xinhua
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Das Urteil zu Freimaurerlogen wirft eine Grundsatzfrage auf.

Eine traditionelle Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Diesen Leitsatz formulierte der deutsche Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte der Loge die steuerliche Anerkennung als gemeinnützig versagt – zu Recht, wie die obersten Finanzrichter bestätigten: „Die Klägerin diskriminiert Frauen, da sie nur Männer als Mitglieder aufnimmt und nur diesen das Erlebnis des Rituals in den Tempelarbeiten offen steht“, heißt es in deren Entscheidung (V R 52/15).

So weit, so wenig überraschend. Das Urteil sorgte trotzdem für Aufregung, sogar die „Welt“ nahm sich der Sache an. Denn Ekkehard Klemm, Präsident des Verbands Deutscher Konzertchöre, sieht ein Stück Kultur in Gefahr: Droht jetzt womöglich auch Frauen- und Männerchören der Verlust der Gemeinnützigkeit?


Die Sorge ist nicht unbegründet: Das Urteil könne sich auch auf Vereine auswirken, „die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen“, ließ der Bundesfinanzhof verlauten. Für Frauenchöre dürfe es trotzdem keinen Zwang geben, Männer aufzunehmen – es sei denn, diese sängen mit Frauenstimmen, hält Klemm dem entgegen. Ein Argument, das auch Juristen einleuchtet: „Da es Lieder gibt, die für Frauen- beziehungsweise Männerstimmen gedacht sind, könnte dies einen sachlichen Grund darstellen“, sagte Rechtsanwalt Johannes Fein der „Welt“. Vielleicht ist das ja die Rettung für ein Stück Kultur.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2017)

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