Urlauber-Alptraum: Wenn der Autoreisezug abfährt – ohne das eigene Auto

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GleiseDie Presse (Clemens Fabry)
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Trotz gültiger Reservierung wurde einer Familie die Rückfahrt von Hamburg nach Wien verweigert. Welche Rechte hat man dann?

Verspätungen, Zugausfälle, überfüllte Waggons: Auch wenn die ÖBB zu den pünktlichsten Bahnunternehmen der Welt gehören, kommt es auch hierzulande öfter vor, dass nicht alles rund läuft. Dass ein Fahrgast mit gültiger Reservierung aber zu hören bekommt: „Wir können Sie leider nicht mitnehmen“, das ist dann doch eher selten der Fall. So passiert ist es der Familie Huber aus Gumpoldskirchen in Hamburg. Im Juli brach sie samt eigenem Auto nach Schweden auf. Die Fahrt mit dem Autoreisezug haben Dora Huber und ihr Mann bereits vor langer Zeit geplant. Im April kauften sie für mehr als 800 Euro Tickets für sich, zwei ihrer Kinder und ihr Auto – einen VW Caddy. „Bei der Hinreise hat auch alles wunderbar geklappt“, sagt Dora Huber gegenüber der „Presse“. Vor der Rückreise am Freitagabend, 21. Juli, habe sie dann aber am Bahnhof Hamburg zu hören bekommen: „Mit Ihrem Auto wäre der Waggon zu schwer. Sie können leider nicht mit“.

Dass es genau Familie Huber erwischte, begründeten die deutschen Bahnangestellten damit, dass ihr Auto am schwersten war. Während das Fahrzeug bei der Abfahrt in Wien gewogen wurde (rund 1900 Kilogramm), bezog man sich in Hamburg auf das höchstzulässige Gewicht im Zulassungsschein – das war im Fall des VW Caddy um eine halbe Tonne höher. Zum Glück sei ein anderes Auto kurzfristig nicht gekommen, erklärten die deutschen Beamten. Sonst hätten gleich zwei Familien die Weiterfahrt aufgrund der Gewichtsüberschreitung verweigert werden müssen.

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