Sachverständige sollten nicht zu schnell fahren

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Symbolbild. (c) imago/Jürgen Ritter (Jürgen Ritter)
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Was passieren kann, wenn ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger allzu oft mit der Rechtsordnung in Konflikt gerät, erfuhr jüngst ein solcher. Der Mann war seit Juni 1998 Sachverständiger für dasFachgebiet „Eishockey“.

Im Juni 2016 entzog ihm jedoch der Präsident des Landesgerichts Salzburg mit Bescheid seine Sachverständigeneigenschaft. Dagegen erhob der Mann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).Dieses wies sein Rechtsmittel als unbegründet ab und begründete seine Entscheidung so: In den vergangenen fünf Jahren sei der ehemalige Sachverständige wegen gleich 35 Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden. Der Eishockey-Spezialist dürfte hohe Geschwindigkeiten lieben. Bei 33 Strafverfügungen, bei denen es sich wohlgemerkt um keine Anonymverfügungen gehandelt hat, handelte es sich um Überschreitungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit. Die Vielzahl der Übertretungen ließe an seiner Vertrauenswürdigkeit als Sachverständiger zweifeln. Als solcher habe man sich nämlich gesetzestreu zu verhalten, so das BVwG.

Das BVwG habe die Rechtslage verkannt, befand der Mann, wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – und scheiterte. „In Ansehung der bedeutsamen Funktion, die dem Sachverständigen bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen und behördlichen Verfahren obliegt, darf nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen“, betonte der VwGH (Ra 2017/03/0066). Sogar ein einmaliges gravierendes Fehlverhalten könne ausreichen, um Vertrauensundwürdigkeit zu begründen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2017)

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