Angela Merkel muss nicht sagen, mit wem sie zu Abend isst

Angela Merkel.
Angela Merkel. (c) imago/Wiegand Wagner (imago stock&people)
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Die deutsche Transparenzinitiative „Abgeordnetenwatch“ hat es sich zum Ziel gesetzt, über die Tätigkeit von Abgeordneten und politische Entscheidungsprozesse aufzuklären.

Aus diesem Grund wohl wollte der Verein auch vom deutschen Kanzleramt erfahren, mit welchen Menschen die deutsche Kanzlerin bei nicht-privaten Abendessen im Bundeskanzleramt an einem Tisch sitzt. Diese Anfrage führte zu einem Rechtsstreit. Konkret wollte Abgeordnetenwatch erfahren, ob die Geburtstagsfeier des Ex-Chefs der Deutsche Bank, Josef Ackermann, in der Regierungszentrale 2008 ein Einzelfall war. Das Kanzleramt verweigerte jede Auskunft dazu und berief sich dabei auf die Persönlichkeitsrechte der Gäste der Kanzlerin.

Das akzeptierte der Verein nicht und erwirkte beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung, die besagt: Die Kanzlerin habe Auskunft über alle nicht-privaten Abendessen seit 2005 zu geben, andenen Personen teilgenommen haben, die kein politisches Amt innehatten. Abgeordnetenwatch jubelte – zu früh. Das Oberverwaltungsgericht beurteilt die Sache nämlich ganz anders. Aus seiner Sicht besteht keinerlei Verpflichtung der Bundeskanzlerin, der Plattform über ihre Dinées Rechenschaft abzulegen. Ob außer Ackermann noch andere Manager mit Merkel „daheim“ Geburtstag feierten, werden wir also nie erfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2017)


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