Manager: Wer zahlt für ihre Geldstrafen?

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Führungskräfte werden immer wieder zu hohen Verwaltungsstrafen verurteilt. Der Andritz-Vorstand etwa wehrt sich gerade gegen eine 22 Mio.-Strafe. Doch wer zahlt im Ernstfall wirklich?

Es kommt immer häufiger vor, dass Vorstände von Verwaltungsbehörden zu hohen Geldstrafen verurteilt werden. Das hat unter anderem mit dem Kumulationsprinzip zu tun, das im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gilt. Hat jemand mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder mit einer Tat gleich gegen mehrere Verwaltungsgesetzte verstoßen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.

So konnte es überhaupt dazu kommen, dass über die Mitglieder des Andritz-Vorstandes kürzlich eine Rekordstrafe von 22 Millionen Euro verhängt wurde. Andritz-Chef Wolfgang Leitner und seinen Kollegen werden diverse arbeitsrechtliche Vergehen vorgeworfen. Die Manager des börsenotierten Unternehmens wehren sich dagegen, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es jedoch bei diesem enormen Betrag bleiben, muss dann wirklich jeder Vorstand selbst zwischen vier und sechs Millionen Euro Strafe zahlen oder kann das die Gesellschaft für sie tun? Und ist es rechtlich überhaupt möglich, dass ein Unternehmen an Stelle seiner Manager deren Strafen berappt?

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