Wackelt das freie Wochenende in Österreich?

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Der EuGH erlaubt bis zu zwölf Arbeitstage hintereinander. Was heißt das für Österreich?

Wien. Fünf Tage arbeiten, dann zwei Tage frei. Oder, als absolutes Minimum, nach sechs Tagen im Job zumindest ein gänzlich arbeitsfreier Tag. So schaut für die meisten Dienstnehmer die Arbeitswoche aus. Aber muss das laut Unionsrecht zwingend so sein? Damit hatte sich kürzlich der EuGH zu befassen. Seine Rechtsansicht wird Arbeitnehmer nicht unbedingt freuen: Die gewohnte Abfolge von Arbeit und Freizeit ist demnach nicht in Stein gemeißelt (C-306/16). Nach EU-Recht könnte bis zu zwölf Tage hintereinander gearbeitet werden. Was gleich die nächste Frage aufwirft: Wackelt jetzt in Österreich das freie Wochenende?

Aber der Reihe nach: Der Fall, um den es ging, betraf einen Arbeitnehmer in Portugal. Dieser war in einem Casino beschäftigt, das, abgesehen vom 24. Dezember, täglich geöffnet hat. Den Mitarbeitern stehen dort pro Woche zwei zusammenhängende freie Tage zu. Ab 2010 waren die Dienste so organisiert, dass jeder höchstens sechs Tage hintereinander arbeiten musste. Bis dahin hatte man manchmal auch sieben Tage Dienst.

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