50 Jahre nach Unfall: ÖBB streiten um Rente für Witwe

Die Presse, Cölemens Fabry
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Vor Jahrzehnten ereignete sich ein Bahnunfall, der jetzt ein gerichtliches Nachspiel hat. Es geht um die Rente, die die ÖBB der Witwe des Unfallopfers zahlen müssen. Die ÖBB wollten 2013 die Zahlungen einstellen, seither wird prozessiert.

Wien. Wenn jemand einen Unfall verschuldet, muss er dafür Schadenersatz leisten. Bei einem Unfall mit Todesfolge kann das auch Unterhaltsansprüche von Angehörigen umfassen. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit – kann aber Anlass für endlose Rechtsstreitigkeiten sein. Sogar noch Jahrzehnte nach dem Unglück. Das zeigt ein Streitfall, der seit 2013 im Gang ist. Er ging bereits einmal bis zum Obersten Gerichtshof. Und hat gute Chancen, nochmals alle Instanzen zu durchlaufen. Anlass war ein tödlicher Eisenbahnunfall, verschuldet durch einen ÖBB-Mitarbeiter, der inzwischen fast 50 Jahre zurückliegt. Gestritten wird wegen der „Unterhaltsersatzrente“ für die Witwe.

Diese hatte damals zwei kleine Kinder und war nicht berufstätig. Später arbeitete sie Teilzeit, inzwischen ist sie selbst seit vielen Jahren im Pensionsalter. Auf die Unterhaltsrente einigten sich die ÖBB mit ihr fast drei Jahre nach dem Unfall per Vergleich. Grundlage war ein fiktives Jahreseinkommen für den Verstorbenen, von dem die Witwe in Summe – einschließlich der Leistungen der Sozialversicherung – 30 Prozent bekommen sollte. Auch die Einkommensteuer sollte sie ersetzt bekommen. Ab dem 65. Geburtstag ihres verstorbenen Ehemannes sollte die Rente, vereinfacht gesagt, auf eine fiktive Witwenpension umgestellt werden. Vereinbart wurde auch, wann der Anspruch enden sollte: im Fall einer Wiederverheiratung sollte er zur Gänze erlöschen und für die Dauer einer Lebensgemeinschaft ruhen. Andere Gründe für eine Einstellung der Zahlungen waren nicht vorgesehen.

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