Gericht verbietet "Austro"-Aufschlag der Lufthansa

Lufthansa
LufthansaAPA/dpa/Boris Roessler
  • Drucken

Die AUA-Mutter darf für idente Flugtickets in Österreich nicht mehr verlangen als in
Deutschland. Die neue 16-Euro-Buchungsgebühr wurde hingegen erlaubt.

Die heimischen Reisebüros haben im Kampf gegen Lufthansa-Gebühren einen Teilsieg vorm Kartellgericht errungen. Die Airline muss den sogenannten Österreich-Aufschlag für Flugtickets einstellen, darf also in Österreich für den identen Flug nicht mehr verrechnen als in Deutschland. Die neue 16-Euro-Buchungsgebühr ist hingegen OK.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt, den Obersten Gerichtshof (OGH) einzuschalten, um auf ganzer Linie recht zu bekommen.

"Es waren sehr viele Einzelfälle"

Die Lufthansa-Gruppe habe für die idente Flugleistung, wenn sie in Österreich gebucht wurde, oft weit mehr verlangt als wenn in Deutschland gebucht wurde, sagte Fachverbandsobmann Felix König am Dienstag zur APA. Das habe sowohl Reisebüros als auch Endkunden betroffen. "Teilweise war es ab Österreich um 20, 60 oder über 100 Prozent teurer", so König. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. "Es waren viel zu viele Einzelfälle."

Das Kartellgericht hat sich auf die Seite der klagenden Reisebüros geschlagen und der Lufthansa-Gruppe laut einer Aussendung des Fachverbands einen sogenannten Abstellungsauftrag erteilt. "Damit dürfen bei den betreffenden Buchungen in Zukunft keine unterschiedlichen Preise und Konditionen mehr gegenüber österreichischen Kunden und Reisebüros verlangt werden", so der Fachverband.

Bei dem vor Gericht durchexerzierten Fall hat die Lufthansa-Gruppe über globale Computerreservierungssysteme am österreichischen Markt für die idente Flugleistung 65 Prozent mehr verlangt als in Deutschland.

Eine Niederlage mussten die heimischen Reisebüros hingegen bezüglich der neuen Buchungsgebühr (Distribution Cost Charge, DCC) hinnehmen. Diese hat das Kartellgericht nicht untersagt.

Die DCC ist ein Aufschlag, den die AUA-Mutter den Reisebüros seit Herbst 2015 verrechnet, wenn diese über globale Reservierungssysteme buchen. Die heimischen Reisebüros sehen sich dadurch diskriminiert. Die Fluglinie wolle die Reisebüros und Kunden dazu veranlassen, nur noch über die Lufthansa-Homepage zu buchen, so das Argument.

Gericht: Keine marktbeherrschende Stellung

Das Kartellgericht sah das nicht so. Es gehe von einem Marktanteil der Lufthansa-Group von 12 Prozent in Europa aus und sehe daher am europäischen Markt keine markbeherrschende Stellung, so der Fachverband.

Allerdings hätten die Richter festgehalten, dass in Österreich eine relative Marktbeherrschung der Gruppe gegenüber den Reisebüros vorliege. Der Grund sei, dass die Reisebüros auf die Buchungsmöglichkeit bei der Lufthansa-Gruppe angewiesen seien. Daher dürfe die Airline die heimischen Reisebüros nicht diskriminieren oder ihnen unangemessene Preise verrechnen. Einen Missbrauch der relativen marktbeherrschenden Stellung habe das Kartellgericht aber nicht gesehen, da der Aufschlag nicht eindeutig überhöht sei.

"Die Reisebüros teilen diese Rechtsansicht hinsichtlich der DCC nicht und überlegen, den diesbezüglichen Beschluss des Kartellgerichts vom Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen", kündigte König an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.