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Kuriosum: Privatkonkurs ohne jede Rückzahlung

04.03.2012 | 18:32 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Erstmals hat eine Pensionistin eine Restschuldbefreiung erhalten, die nicht einen Cent ihrer alten Schulden beglichen hat. Sie hat zwar gewollt, aber die Gläubiger nicht.

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Wien/Bregenz. „Wir haben auch gestaunt.“ So kommentiert Peter Kopf, Geschäftsführer der IfS-Schuldenberatung Bregenz, den kuriosen Fall eines Privatkonkurses mit Restschuldbefreiung, in dem die Schuldnerin – eine Pensionistin – genau nichts an alten Schulden beglichen hat. In der angewandten Mathematik des Insolvenzrechts kann man es allerdings auch ganz anders sehen und sagen: Sie hat alles gezahlt, nämlich hundert Prozent von dem, was die Gläubiger im Schuldenregulierungsverfahren verlangt haben, und das war eben einfach nichts.

 

43.421,02 Euro Schulden

Wie kam es dazu? Die Frau hatte Schulden in Höhe von 43.421,02 Euro angehäuft, eigenen Angaben zufolge gegenüber 23 Gläubigern. Sie wollte die höchst missliche Situation bereinigen und beantragte deshalb ein Schuldenregulierungsverfahren. Das ist der Konkurs für Privatleute: Der zahlungsunfähige Schuldner bietet seinen Gläubigern einen Zahlungsplan an, der seinen zu erwartenden Einkünften der nächsten Jahre entspricht. Nehmen die Gläubiger (mit absoluter Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden) die Kürzung ihrer Forderungen hin und erfüllt der Schuldner sein Versprechen, ist er von seinen Schulden frei. Wenn nicht, bleibt noch das „Abschöpfungsverfahren“: Sieben Jahre lang wird dem Schuldner durch einen Treuhänder alles genommen, was über das Existenzminimum hinausgeht (der allgemeine Grundbetrag ist derzeit 814 Euro monatlich); wenn am Ende zumindest zehn Prozent der Schulden bezahlt sind, erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung. Hat er die Quote nicht erreicht, so kann er noch auf eine Befreiung nach Billigkeit hoffen.

So weit kam es in dem Vorarlberger Fall aber nicht. Die Pensionistin legte zwar, unterstützt durch die IfS-Schuldenberatung, einen Zahlungsplan (7,74 Prozent in sieben Jahren) vor; weil aber zur Tagsatzung kein einziger Gläubiger erschien, um eine Forderung anzumelden, konnte über den Plan nicht abgestimmt werden. Also beantragte die Frau, ein Abschöpfungsverfahren einzuleiten.

Drei Jahre später, als nach Abzug der Kosten für die Treuhänderin immerhin deutlich über tausend Euro angespart – und noch immer keine Forderungen angemeldet – waren, beantragte die Pensionistin, das Abschöpfungsverfahren vorzeitig zu beenden: Das ist dann möglich, wenn die Gläubiger nach drei Jahren mindestens 50 Prozent der angemeldeten Forderungen erhalten haben. Das konnte man mit guten Gründen behaupten, hatte die Frau – siehe oben – doch glatt hundert Prozent beglichen.

 

Schluss nach drei Jahren

Das Bezirksgericht Feldkirch wollte dennoch zuwarten und lehnte den Antrag der Schuldnerin ab: Das Verfahren dauere in der Regel sieben Jahre, und in dieser Zeit könnten sich die Gläubiger noch melden, so die Begründung. Das Landesgericht teilte diese Einschätzung jedoch nicht: Wenn kein Gläubiger sich melde, dann dürfe das nicht einem vorzeitigen Ende des Verfahrens entgegenstehen. Man brauche die Situation nur mit dem Fall zu vergleichen, dass bloß ein einziger Gläubiger eine kleine Forderung angemeldet und 50Prozent erhalten hätte: Nichts würde den Abschluss nach drei Jahren verhindern. „Es ist nicht einzusehen, dass ein Schuldner dann schlechter gestellt sein sollte, wenn sich Gläubiger am Insolvenzverfahren überhaupt nicht beteiligen und keine Forderungen anmelden“, formulierte das Landesgericht (2 R 371/11s). Und: „Das Abschöpfungsverfahren wird für beendet erklärt. Der Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erteilt.“ Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig geworden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2012)

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32 Kommentare
 
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7% von 42.000 sind etwa 3.000

dividiert durch die 23 Gläubiger gut 100, wahrscheinlich hätte der größte grad noch 500 bekommen.

Deswegen fährt kein Gläubiger von zB Wien nach Feldkirch und schon gar nicht wird deswegen ein vorarlberger Anwalt beauftragt, der mindestens 250 verlangt hätte.

Bei einer Pensionistin ist es ungewiss, überhaupt noch etwas zu bekommen, die braucht dann Pflege und zahlt wieder nix...

Gast: IfS-Schuldenberatung
05.03.2012 13:59
9 3

Es gibt ein Gesetz

Jeder Gläubiger wird durch das zuständige Insolvenzgericht über die Eröffnung eines Privatkonkurses informiert. Zusätzlich informieren sich Gläubiger in der Ediktedatei des Justizministeriums.
Wer also meint, dass hier getrickst und geschummelt wurde, irrt. Die Gläubiger waren allesamt informiert. Und wenn sie ihre Forderung nicht anmelden ist das deren Sache.

Ebenfalls irrt, wer darüber hinaus meint, dass die Entschuldung in Österreich eine leichte Sache sei. Das Gegenteil ist der Fall.

Hier hinkt Österreich mittlerweile stark nach und man kann nur hoffen, das es demnächst auch hierzulande ein modernes Insolvenzrecht auch für Privatpersonen geben wird.

Peter Kopf
IfS-Schuldenberatung Vorarlberg


Re: Es gibt ein Gesetz

Und derjenige, der nur so viel konsumiert, wie er sich auch leisten kann ist und bleibt dann halt der Depp bzw. auf seinem "tiefen" Niveau ...

Es gibt/gäbe übrigens auch ein Gesetz, welches den Kauf von Gütern, sofern der Täter von vorherein weiss, dass er sich diese gar nicht leisten kann, unter Strafe stellt.

Antworten Gast: baumisms
06.03.2012 12:58
2 0

Hier spricht einfach der Neid aus vielen Postings.

Die selben Leute haben jahrelang Grasser & Friends gewählt, die - im Gegensatz zu dieser Pensionisting - ILLEGAL ein HUNDERTTAUSENDFACHES abgestaubt haben.
Deshalb haben es echte Pülcher in Österreich so leicht - weil viele "ehrliche" Leute nur darauf hoffen, ebenso einmal ordentlich abzuräumen.

0 1

Das Geheimnis: In die Länge ziehen!... sodass es sich gar nicht mehr lohnt hinzugehen! der rest macht unsere kompetente justiz selbst!


Gast: ggggggg
05.03.2012 12:34
5 3

Was lernen wir daraus?

Wir lernen: bei möglichst vielen Gläubigern, gleichmäßig verteilt, Schulden machen, sodass auf einen, nur - sagen wir - 999,- Euro kommen, zur Schuldnerberatung gehen, die alle Möglichkeiten ausschöpft und die Sache in die Länge zieht - und schon verzichten die Gläubiger, weil die ganze Geschichte nur Nerven und Gebühren kostet. Sieht jemand einen Haken?

Antworten Gast: pensador
05.03.2012 13:52
6 0

JA !!!


Ein Leben mit Treuhänder am Existenzminimum!

Wussten das die Gläubiger?

Prinzipiell hört sich das alles nach einem normalen rechtsstaatlichen Verfahren an, kurios aber interessant.

Was im Artikel fehlt: Was sieht das Gesetz vor um Gläubiger zu informieren? Wird ein Brief eingeschrieben zugestellt oder erfahren die Gläubiger das jetzt über den Artikel?

Denn entweder die wurden wegen einer Gesetzeslücke übergangen oder wollten - wie weiter unten bereits kommentiert - kein gutes Geld schlechtem nachwerfen. Dann wäre das für die Pensionisten ein Happy End.

Antworten Gast: onkel Anwalt
05.03.2012 13:37
0 0

Re: Wussten das die Gläubiger?

Ja. Die werden verständigt, soweit namentlich bekannt.

Außerdem werden alle Termine im Internet veröffentlicht (Insolvenzdatei).

Öffentlicher und bequemer geht es nimmer, als dass man von zu Hause aus jederzeit nachschauen kann, ob der Betreffende, der einem Geld schuldet, einen Konkurs laufen hat.

Gast: keineRückzahlung
05.03.2012 08:58
5 1

Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

na das wird wohl eher so gewesen sein, dass keiner der Kreditgeber/Lieferanten von den Terminen informiert war.

Ich habe persönlich einem "Freund" 3000 Euro für die Abholung von Material übergeben und beides niemals wiedergesehen. Der Mensch hat dann zwar einen Schuldschein unterschrieben und monatliche Rückzahlung versprochen. Bekommen hab ich nix. Einleitung Inkassobüro und Gericht (ich hab einen Titel) zusätzliche Kosten 300 Euro. Bekommen hab ich nix .... inzwischen vergehen Jahre ....

Nun hat er wieder einen super Job (Auto, Telefon usw.) und ich kontaktiere ihn wg. der Rückzahlung, sagt er es läuft ein Verfahren und es gibt wahrscheinlich 2 % Quote. Von irgendeiner öffentlichen Stelle hab ich bis heute nix gehört, Inkassobüro brauch ich auch nicht mehr, kostet nur wieder extra.

Ich bin gegen eine Schuldbefreiung, schließlich musste ich auch für das Geld arbeiten und irgendwas hat der Schuldner ja damit gemacht.

Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Das würde ja bedeuten, Ihr "Freund" hat Ihnen das Geld gestohlen! Und da haben sie ihn gar nicht wegen Diebstahls angezeigt?

Ganz ehrlich: wenn mir jemand so kommen würde und nicht im geringsten bereit wäre, das ergaunerte Geld wieder zurückzubezahlen, dann würde ich mir so einen Schritt schwer überlegen.

Re: Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Kein Diebstahl aber Betrug.

Antworten Gast: onkel Sepppn
05.03.2012 09:33
0 0

Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Auf der Homepage
http://www.edikte.justiz.gv.at/
werden alle Insolvenzverfahren veröffentlicht, woher soll das Gericht wissen, bei wem der Schuldner Schulden hat?

Antworten Antworten Gast: keine Rückzahlung
06.03.2012 18:53
0 0

Re: Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

jetzt hab ich in der Ediktdatei nachgeschaut (wieso muss ich das machen wo ich doch einen Titel vom Gericht habe), da ist niemand mit dem Namen registriert ....

Antworten Antworten Antworten Gast: 63kk
07.03.2012 09:55
0 0

Naja, das Verfaher ist beendet.

Vielleicht liegts daran.

Re: Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Das bedeutet, dass die Schuldner ihre Gläubiger gar nicht informieren müssen?

Wenn dem so ist, ist das eine Schweinerei was die Pensionisten da abgezogen hat.

Re: Re: Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Gem § 75 Abs 1 Z 1 IO ist jedem Insolvenzgläubiger, dessen Adresse bekannt ist, eine Ausfertigung der des Insolvenzedikts zuzustellen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Stimmt net.
05.03.2012 13:45
1 0

Re: Re: Re: Kreditgeber wahrscheinlich nicht informiert

Nachdem man hier weiss, wie viele Gläubiger es sind, hat die Pensionistin sie auch angegeben.

Die dem Gericht bekanntgegebenen Gläubiger werden persönlich verständigt.

Wer viele kleine Schulden hat, kann natürlich leicht den einen oder anderen Gläubiger vergessen. Wenn so einer dann drei Jahre lang nie einen Ton nachfragt, wo sein Geld bleibt, dann hat er eh verzichtet.

Gast: hmm
05.03.2012 08:51
7 0

Suppe - Fleisch

Da kostete ja die Suppe mehr für die Gläubiger als das Fleisch. Eine Intervention hätte geheißen, dass gutes Geld noch schlechtem nachgeworfen werden hätte müssen.

Schlaue Schuldnerin!

Sie hat ihre Hausaufgaben gemacht und dementsprechend richtig gehandelt!

Das ist in vielen Ländern


ganz normal, daß man nichts zahlen muß, wenn man nichts mehr hat!

Nur bei uns will man die Leute, die schon alles verloren haben, 7 Jahre quälen!

Und dann ist es noch ungewiss ob man die Schulden los ist, wegen der Mindestquote von 10%.

Durch dieses Steinzeitgesetz hält man die Leute nur von einem Neuanfang ab, der den Staat sicher weniger kosten würde!

Wenn jemand pleite ist, dann sofort entschulden!!!


Antworten Gast: pensador
05.03.2012 13:54
1 5

Da du ein FPÖ-Berufsposter bist


stellt sich die Frage, ob das die offizielle FPÖ-Parteimeinung ist ???

Antworten Gast: Onkel Anwalt
05.03.2012 13:33
0 1

Re: Das ist in vielen Ländern

Wieso ? Das Schuldenregulierungsverfahren ist freiwillig.

Und ein Geschenk von 90% der Schulden (= Enteignung derer, die ihnen vertraut und Geld gegeben haben) verdienen in Wirklichkeit nur sehr wenige.

Antworten Gast: =EHM=
05.03.2012 09:25
8 3

Re: Das ist in vielen Ländern

Mein Bedauern hält sich Grenzen.

Die Listen der Privatkunkurse (z.b. KSV) weisen 80% ( in Wien fast 100%) Ausländer auf.

die nutzen das System schamlos und auf Kosten Dritter aus.


Re: Re: Das ist in vielen Ländern


Das mit den 80/100 stimmt natürlich teilweise!

Nur gibt es auch genügend Österreicher die es trifft, z.B. nach einer Firmenpleite!

In der BRD, Großbritannien, Slowakei, usw. funktioniert die sofortige Entschuldung auch!

Da kommt niemand auf die Idee, absichtlich auf den Privatkonkurs zu steuern.

Nach unseren Gesetzen ist es aber für viele nicht möglich sich zu entschulden, aufgrund der Höhe, was bei einer vorangegangenen Firmenpleite leicht sein kann!

Diese Leute können nie wieder einer normalen Arbeit nachgehen!

Dadurch entsteht ein enormer Schaden!

Außerdem sind die Gläubiger(Banken) auch mitverantwortlich!


Re: Das ist in vielen Ländern

Nun ja, bei uns kommt es aber nicht so häufig vor, dass man gar nichts mehr hat (es gibt ja Mindestsicherung, Notstandshilfe). Deshalb kann man ja nur bis zum Existenzminimum gepfändet werden und nicht darüberhinaus.

Würde man sofort alle Privatkonkursler entschulden, würde das sofort ausgenützt werden! Es gäbe nochviel mehr Leute, die in Saus und Braus leben würden, und wenn das Kartenhaus zusammenbricht, gingen sie halt in Privatkonkurs.

 
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